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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Über die heutige Beratung freue ich mich ganz besonders. Die geplante Fortentwicklung des Bau- und Planungsrechts hat einen längeren Entwicklungsprozess hinter sich. Als Grundlage für die Beratungen wurden mit sieben Gemeinden Planspiele durchgeführt. Dies ist eine Praxis, die sich in der Vergangenheit, die sich seit Jahrzehnten beim Städtebaurecht bewährt hat. In den letzten Wochen und Monaten gab es Zeitpunkte und Wegstrecken, bei denen Zweifel am möglichen Abschluss dieses Projekts aufkamen. Nun soll es aber gelingen. Es wäre ein toller Erfolg für viele, die daran intensiv gearbeitet haben.
Ein gemeinsamer Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nicht alltäglich und deshalb besonders erwähnenswert.

Beim Baugesetzbuch ist mir persönlich und vielen meiner Kollegen daran gelegen, notwendige Änderungen auf eine breite politische Basis zu stellen. Denn diese Rechtsmaterie, über die wir heute abschließend beraten, ist die wesentliche Grundlage für die kommunale Planungshoheit in Deutschland.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

In den Rathäusern arbeiten viele Tausend Menschen mit dem Baugesetzbuch. Es ist eines der wichtigsten Gesetze, das fast alle ehrenamtlichen Gemeinde- oder Stadträte studieren, wenn sie in ihren kommunalen Gremien über Bauvorhaben befinden. Für Investoren ist es ebenfalls von großer Bedeutung.

Die beste Grundlage für eine gute Zukunft von Städten und Gemeinden ist eine nachhaltige Stadtentwicklung. Wir wollen dafür noch bessere Voraussetzungen schaffen und der Innenentwicklung künftig verstärkt den Vorrang vor der Zersiedelung des Umlandes geben. Innenstädte und Ortszentren sollen wieder Kernbereich der Stadtentwicklung werden. Sie bieten den Menschen Heimat. Urbanität, Attraktivität und Kultur stärken die Identifikation. Um die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich zu reduzieren und eine Zersiedelung des Umlands zu vermeiden, soll die Bebauung von Wiesen, Äckern oder Waldflächen künftig stichhaltig begründet werden.

Mit diesem Gesetz sollen neben der Stärkung der Innenentwicklung kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und kommunale Planungshoheit weiter gefestigt und ausgebaut werden. Ich denke, dies ist in vielfältiger Form gut gelungen. So können Kommunen wieder rechtssicher Erschließungsverträge mit eigenen Unternehmen abschließen. Ein Investitionsstau in Millionenhöhe wird damit aufgelöst.

Kindertagesstätten sind künftig in angemessener Größe in reinen Wohngebieten generell zulässig. Die Anzahl von Spielhallen und Vergnügungsstätten kann auch im nicht beplanten Innenbereich besser als bisher gesteuert werden. Ferner wird – ich nenne zusätzlich nur eines von vielen Beispielen – die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde gegenüber Dritten vereinfacht. Dies beschleunigt auch Investitionen in den Städten und Gemeinden.

Für den schwierigen Komplex der Schrottimmobilien haben wir für die Kommunen eine bessere verfassungskonforme Regelung gefunden. Verwahrloste Gebäude können jetzt leichter rückgebaut werden. Dabei bekommen die Kommunen auch die Möglichkeit, Eigentümer in begrenztem und vertretbarem Umfang finanziell am Abriss zu beteiligen. Für viele Städte mit problematischen Gebieten kann diese Neuregelung das hilfreiche Instrument sein, mit dem eine nachhaltige Aufwertung ganzer Straßenzüge und Quartiere stattfinden kann. Das ist auch für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Für die Aktivitäten einer klimagerechten Stadterneuerung werden ebenfalls unterstützende Änderungen vorgenommen. In einem Entschließungsantrag haben wir die Anregungen aus dem Lebensmitteleinzelhandel auf gegriffen, die Fragen einer qualifizierten Nahversorgung im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Diskussion über eine grundsätzliche Neuordnung der Gebietstypologie der Baunutzungsverordnung zu untersuchen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen sehr breiten Raum in der öffentlichen und auch internen Diskussion nahm die bestehende Privilegierung der Intensivtierhaltung im Außenbereich ein. Die vorgenommenen Änderungen im Planungsrecht, bei der gewerblichen Tierhaltung, werden zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zu mehr Rechtssicherheit führen.

Ab einer bestimmten Größenordnung entscheidet künftig der Gemeinderat einer Kommune darüber, ob und wo die Ansiedlung einer großen Tierhaltungsanlage möglich ist. Uns war es wichtig, bei diesem sensiblen Thema eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln, die unserer heimischen Landwirtschaft den notwendigen Raum für eine Weiterentwicklung lässt. Wir haben es geschafft, über Fraktionsgrenzen hinweg in vielen Einzelfragen gute Kompromisse zu finden. Dieser wichtige Gesetzentwurf ertrinkt somit nicht im parteipolitischen Kleinkrieg.

Mein Dank geht – bei allen politischen Unterschieden an den Kollegen Hans-Joachim Hacker für das in einer wahrlich nicht einfachen Gemengelage kollegiale und konstruktive Miteinander.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

In diesen Dank schließe ich selbstverständlich die vielen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion ein, die sich aus unterschiedlichen Bereichen im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens engagiert und eingebracht haben.

Ich bedanke mich aber auch bei den Kolleginnen der anderen Fraktionen: bei Petra Müller, bei Bettina Herlitzius und bei Heidrun Bluhm. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass wir heute mit einem überzeugenden Votum des federführenden Ausschusses die Annahme des Gesetzentwurfes mit den vereinbarten Veränderungen empfehlen. Ein besonderes Dankeschön sage ich abschließend Minister Peter Ramsauer und dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann für die konstruktive Begleitung dieses parlamentarischen Verfahrens.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich bitte Sie, diesen Dank an die Mitarbeiter Ihres Ministeriums weiterzuleiten. Ich weiß sehr wohl: Wir haben es Ihnen in den letzten Monaten nicht immer leicht gemacht.

(Heiterkeit des Abg. Sören Bartol [SPD] – Sören Bartol [SPD]: Stimmt! – Daniela Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja auch die Aufgabe des Parlaments!)

Meine Damen und Herren, ein wichtiges innenpolitisches Gesetzgebungsverfahren findet heute einen gutenund erfolgreichen Abschluss. Ich empfehle deshalb uneingeschränkte Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Heidrun Bluhm [DIE LINKE])

Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 24.04.2013: Baugesetzbuch wird verbessert

Video:
Bundesminister Ramsauer nennt Peter Götz „kommunalpolitisches und baurechtliches Herz und Gewissen der Fraktion“