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© Marcel Schauer - Fotolia.com
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Im Ausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages wurde heute nach langwierigen Verhandlungen die Novellierung des Baugesetzbuches einstimmig beschlossen. Peter Götz, kommunalpolitischer Sprecher und Hauptberichterstatter der CDU/CSU Bundestagsfraktion für dieses Gesetz erklärt im Ausschuss:

„Mit diesem Gesetz wird die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden sowie das kommunale Planungsrecht gestärkt. Innenstädte und Ortskerne sind Schlüsselfaktoren für eine positive Stadtentwicklung.

Die Kommunen erhalten bessere Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien, so werden neue Möglichkeiten für Rückbau und Entsiegelungsgebote erweitert. Kindertagesstätten sind künftig auch in Wohngebieten zulässig. Auch für den Umgang mit Vergnügungsstätten erhalten die Kommunen neue Steuerungsmöglichkeiten. Mit dem Gesetz wollen wir die Urbanität und Attraktivität von Städten und Gemeinden auch in baukultureller Hinsicht wahren und stärken.

Einen breiten Raum im vorausgegangen parlamentarischen Verfahren nahm das Thema Intensivtierhaltung ein. Auch hier wurde die kommunale Planungshoheit gestärkt. Künftig sind große Tierhaltungsanlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, nicht mehr privilegiert; d.h. für solche Anlagen der Intensivtierhaltung ist künftig die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Es liegt im Verantwortungsbereich der kommunalpolitisch Verantwortlichen ob und wo künftig gewerbliche Tierhaltungsanlagen realisiert werden.“

Am Donnerstag, 25.04.13, gegen 16.15 Uhr wird der „Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und zur Fortentwicklung des Städtebaurechts“ abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Die Rede von Peter Götz kann über im Internet per livestream oder über TV mit verfolgt werden.