Aufgrund der Berichterstattungen über den Fortgang beim Rastatter Tunnel waren Irritationen entstanden. Dazu erklärt der Rastatter CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) schriftlich empfohlen, die nächsten Schritte zur Herstellung des Rastatter Tunnels einzuleiten. Daraufhin hat das BMVBS mir gegenüber erklärt, dass in Kürze
1. beim Bundesfinanzministerium (BMF) die Freigabe der im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes als „Prioritäres Vorhaben“ enthaltenen Mittel für den Bau des Rastatter Tunnels beantragt und
2. anschließend die für den Baubeginn notwendige Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bahn vorbereitet wird.
Für den formellen Planfeststellungsbeschluss über die beantragten Änderungen sind lt. Eisenbahn-Bundesamt (EBA)noch einige Einzelfragen zu klären, wie z.B. die Ausgestaltung der Rettungsplätze vor dem Tunnelportal.
Von Bedeutung ist jedoch, dass mit der schriftlichen Empfehlung des EBA jetzt die Voraussetzungen vorliegen, damit durch das zuständige Verkehrsministerium die nächsten Schritte eingeleitet werden können. Das ist ein großer Fortschritt auf dem langen Weg zur Realisierung des für die Stadt Rastatt und die Region aber auch international wichtigen Jahrhundertprojekts.