Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
2./3. Lesung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ob es Ihnen von der Opposition gefällt oder nicht: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen beschließen wir heute die größte Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Auch wenn Sie es nicht mehr hören wollen, sage ich es noch einmal: Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen um nahezu 13 Milliarden Euro. Zusammen mit dem bereits beschlossenen Bildungspaket übernimmt der Bund von den Kommunen bis zum Jahr 2020 Kosten in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliarden Euro.
(Bernd Scheelen [SPD]: Das Bildungspaket gab es doch vorher gar nicht!)
Dadurch entstehen vor Ort endlich wieder Gestaltungsmöglichkeiten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Insofern ist das ganze Genörgel und krampfhafte Suchen nach Negativem völlig unverständlich, Herr Kollege Scheelen.
Frau Kollegin Hiller-Ohm, Kommunalpolitiker wissen ganz genau, wem sie die Kostenexplosion in den vergangenen Jahren vor allem im sozialen Bereich zu verdanken haben. Noch einmal zur Erinnerung – es wurde vorhin schon ausgeführt –: 2003 hatte Rot-Grün die Altersgrundsicherung eingeführt und den Kommunen übertragen, ohne für den notwendigen finanziellen Ausgleich zu sorgen.
(Bernd Scheelen [SPD]: Das stimmt in Ihrer Rede so wenig wie in denen der anderen!)
Sich jetzt als Retter der Kommunen aufzuspielen, ist ein dicker Hund.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Sie haben mit einer Reihe kommunalfeindlicher Entscheidungen die Grundlagen für die schwierige Haushaltslage vieler Städte und Gemeinden gelegt. Seit der Einführung der Grundsicherung im Alter haben sich die Kosten verdreifacht. Sie belaufen sich auf derzeit über 4 Milliarden Euro, demografiebedingt mit dynamisch steigender Tendenz.
Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen, wird ein weiterer kommunalfeindlicher Akt der Schröder-Regierung korrigiert.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Wir erfüllen damit ein Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung, in der es unter anderem heißt – ich zitiere –:
Wir wollen in Deutschland starke Kommunen … Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir nach Wegen suchen, Entlastungen für die Kommunen … zu identifizieren.
Wir haben nicht nur gesucht, sondern wir haben in der Gemeindefinanzkommission auch einvernehmlich mit allen kommunalen Spitzenverbänden einen sehr guten Weg gefunden.
(Bernd Scheelen [SPD]: Das war im Vermittlungsausschuss!)
Zum Thema kommunale Spitzenverbände. Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetags, Frau Petra Roth, hat heute für den Deutschen Städtetag erklärt: „Städte begrüßen Entlastung bei der Grundsicherung – Bundesrat muss Bundesmittel in voller Höhe für Kommunen sichern“. Das verstehe ich als Zustimmung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ich zitiere weiter, wenn Sie es hören wollen:
Die Zusage des Bundes, schrittweise die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu übernehmen, ist ein wichtiger Beitrag, um die Kommunen wieder handlungsfähiger zu machen. Auf Dauer wird sich die drückende Last der kommunalen Sozialausgaben dadurch spürbar verringern.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ich erspare Ihnen, weiter zu zitieren.
Lassen Sie mich noch auf einen inhaltlichen Aspekt eingehen, der mir sehr wichtig ist: Von dem Gesetz profitieren verstärkt vor allem strukturschwache Kommunen. Das gilt unter anderem für das Ruhrgebiet. Dort, wo die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist, müssen viele Menschen aufgrund ihrer Erwerbsbiografie mit einer niedrigen Rente rechnen. Viele sind im Alter auf die Grundsicherung angewiesen. Folglich werden die kommunalen Kassen überproportional belastet. Mit dem heutigen Gesetzentwurf schaffen wir somit auch eine überproportionale Entlastung vor allem der besonders finanzschwachen Kommunen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Für meinen Heimatlandkreis Rastatt, der gewiss nicht zu den strukturschwachen Kreisen gehört, bedeutet dies in konkreten Zahlen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,1 Millionen Euro im Jahr 2012, von 4,3 Millionen Euro im Jahr 2013 und von 6,7 Millionen Euro im Jahr 2014. Wie Sie sehen, Frau Kollegin Lühmann, ist mein Landrat sehr wohl in der Lage, Kostenerstattungen für drei Jahre im Voraus zu berechnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, der mir etwas Sorge bereitet – ich habe Verständnis für die Sorgen der kommunalen Spitzenverbände –, dass nämlich die Bundesmittel tatsächlich vor Ort ankommen und nicht an den klebrigen Fingern von Landesfinanzministern hängen bleiben
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
oder, wie es sich in meinem Heimatland Baden-Württemberg bereits abzeichnet, über den kommunalen Finanzausgleich der Länder wieder abgeschöpft werden.
(Dr. Daniel Volk [FDP]: Aha!)
Wir alle – dazu zähle ich nicht nur uns, sondern auch alle anderen, die in der Politik Verantwortung tragen, auch die kommunalen Spitzenverbände in den Ländern – sollten in den nächsten Jahren den Landesregierungen sehr genau auf die Finger schauen. Das gilt für Nordrhein- Westfalen genauso wie für Rheinland-Pfalz oder Baden- Württemberg.
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Und Baden-Württemberg! Da ist es am nötigsten!)
Zum Abschluss möchte ich das heute zu beschließende Gesetz in einen weiteren Zusammenhang stellen. Deutschlands Wirtschaft ist trotz globaler Krise so stark gewachsen wie noch nie seit der deutschen Wiedervereinigung. Die Zahl der Erwerbstätigen ist auf Rekordniveau. Städte, Gemeinden und Landkreise profitieren von den positiven wirtschaftlichen Daten in vielfältiger Weise. So steigen ihre Einnahmen bei der Gewerbesteuer, aber auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; dazu hat übrigens auch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz maßgeblich beigetragen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ab 2012 wird diese erfreuliche Entwicklung zusätzlich durch das zu beschließende Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen positiv flankiert.
Wir wissen, dass nur mit starken Kommunen, die sich im Wettbewerb langfristig behaupten, Wohlstand gesichert werden kann. In diesem Sinne vertrauen wir auf die Kraft und die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden, unserer Städte und Kreise.
(Anette Kramme [SPD]: Amen!)
Wir wollen, dass die Menschen vor Ort ihre Heimat wieder selbst gestalten können. Dieses Gesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Es ist Teil einer Kommunalentlastung in einer noch nie dagewesenen Größenordnung. Deshalb bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)