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© banglds - Fotolia.com
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Bund übernimmt Grundsicherung im Alter und Kosten bei Erwerbsminderung

Am heutigen Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuchs in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Die kommunalfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierung setzt sich weiter fort. Durch die heute beschlossene Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein im Jahr 2013 bei ihren Sozialausgaben um weitere 3,175 Milliarden Euro. Bis 2016 summiert sich diese dauerhafte Entlastung auf rund 20 Milliarden Euro. Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Profitieren werden davon besonders die Kommunen, die unter drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im Rahmen der von der christlich-liberalen Koalition initiierten Gemeindefinanzkommission untersucht. Für uns war es wichtig, dass die Entlastung bei den Sozialausgaben nicht zweckgebunden ist. Wenn ausreichend Mittel zur freien Verfügung stehen, wird die Selbstverwaltungskraft vor Ort gestärkt. Das ist unser erklärtes Ziel.

Die Kostenübernahme der Altersgrundsicherung steht sinnbildlich für einen Paradigmenwechsel in der Bundespolitik. Anstelle – wie in der Vergangenheit – die Kommunen mit immer neuen Aufgaben und Ausgaben zu belasten, stärken wir die Städte, Gemeinden und Landkreise. Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete Politik der Bundesregierung. Die Früchte dieser Politik lassen sich auch bei der Entwicklung der kommunalen Gewerbesteuer ablesen.

Die kommunale Finanzmisere, die unter Rot-Grün im Jahr 2003 mit einem Kommunaldefizit von über acht Milliarden Euro ihren Höhepunkt erreichte, ist überwunden. Mehr noch, die Ursachen konnten strukturell und damit auf Dauer behoben werden. Für das laufende Jahr 2012 kann mit einem Haushaltsüberschuss der Städte, Gemeinden und Kreise von bundesweit 2,3 Milliarden Euro gerechnet werden. Dieser Haushaltsüberschuss wird sich nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis 2016 kontinuierlich auf rund 5,5 Milliarden Euro steigern.“

 

Hintergrund:

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatte Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten seit der Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich rund vier Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels. Rot-Grün speiste die Kommunen damals mit einer fixen Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro ab und war nicht bereit, den Bundesanteil zu erhöhen.

Der Tiefpunkt der Kommunalfinanzen war zu Beginn der zweiten Wahlperiode von Gerhard Schröder mit einem Kommunaldefizit von 8,4 Milliarden Euro erreicht – fünf Jahre vor der Insolvenz von Lehman Brothers, dem Auftakt zur globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise.