Achtung! Diese Seite dient der Dokumentation und wird seit Oktober 2013 nicht mehr aktualisiert.

Europäische Richtlinien gefährden deutsche Trinkwasserqualität

Die SPD weiß nicht wohin sie will. Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments ist sie für eine Richtlinie zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen, in Berlin fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, diese Richtlinie strikt abzulehnen. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz, und die kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe in Brüssel, Sabine Verheyen:

„Der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland ist auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurückzuführen. Er darf nicht durch europäische Richtlinien gefährdet werden“, erklärt Götz.

„Die SPD in Brüssel und Berlin muss aufhören, in verschiedene Richtungen zu ziehen. Als Parteivorsitzender ist Herr Gabriel dringend aufgefordert, die zerstrittene SPD auf Linie zu bringen. Schließlich besteht die Gefahr, dass diese Doppelzüngigkeit am Ende von den Kommunen und Verbrauchern in Deutschland ausgebadet werden muss“, führt Götz aus.

„Während die SPD in Berlin vorgibt, diesen Zusammenhang erkannt zu haben, fällt uns dieselbe SPD in Brüssel in den Rücken“, erklärt Sabine Verheyen. „Die SPD-Vertreter in Brüssel behaupten, dass die geplante Verschärfung des Vergaberechts – gerade im Bereich der Trinkwasserversorgung – für mehr Transparenz sorgen würde. Das ist falsch. Vielmehr droht mehr Bürokratie und damit letztlich höhere Kosten für die Verbraucher. Die Brüsseler SPD muss ihre Linie schleunigst überdenken“, erklärt Verheyen.

Hintergrund

In der Anhörung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. März .2012 erklärte Barbara Weiler MdEP (SPD), dass eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe „gebraucht“ werde.

Die SPD-Bundestagsfraktion in Berlin lehnt hingegen den EU-Richtlinienvorschlag entschieden ab, weil sie dadurch die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des Lissabon-Vertrags verletzt sieht. Der derzeitige Rechtsrahmen für die kommunale Daseinsvorsorge und die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sei ausreichend und müsse erhalten bleiben (Bundestagsdrucksache 17/8761).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die CDU/CSU-Gruppe im zuständigen Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments und die unionsgeführte Bundesregierung sind sich einig: Bei den Verhandlungen ist den besonderen Belangen der Wasserversorgung in Deutschland Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, gewahrt bleibt.