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„Der Einsatz von CDU und CSU für entscheidende Verbesserungen am Feuerwehrführerschein hat sich gelohnt“, freut sich der mittelbadische Bundestagsabgeordnete Peter Götz. „Die Feuerwehr sieht sich am Ziel. Künftig kann es nun auch eine Fahrerlaubnis geben, die das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen gestattet. Auch das Mitführen von Anhängern ist möglich; dies erleichtert beispielsweise den Transport von Tragkraftspritzen, Booten, Beleuchtungs- oder Verkehrssicherungselementen.“ 

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 27.05.2011 den Beschluss des Deutschen Bundestages über den Feuerwehr-Führerschein bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse gebilligt. Damit sieht sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) am Ziel einer lange erkämpften Entwicklung.

 

Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die Länder nun im Rahmen einer Durchführungs-Verordnung die entsprechenden Voraussetzungen für den Erwerb der Führerscheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bislang nicht realisiert, als auch bis 7,5 Tonnen schaffen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Ausbildung und Prüfung.

 

Götz: „Durch diese Neuregelung wird die großartige ehrenamtliche Arbeit, die in den Feuerwehren und Rettungsdienste geleistet wird, weiter gestärkt. Sie hilft vielen Freiwilligen Feuerwehren auch im mittelbadischen Raum, ihre Existenz zu sichern.“

 

Hintergrund

Seit 1999 – dem Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie – dürfen mit der neuen Fahrerlaubnis Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Diese Entwicklung führte zu einem sich zuspitzenden Problem für die Feuerwehren, da viele Einsatzfahrzeuge in diesem Ge-wichtsbereich den flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz si-cherstellen. Betroffen sind unter Einbeziehung der Hilfeleistungsorganisati-onen etwa 100.000 Führerscheininhaber.