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Steuerschätzung prognostiziert bis 2017 steigende Einnahmen für Kommunen

Am heutigen Donnerstag veröffentlichte Ernst & Young die Ergebnisse einer Befragung von 300 Städten und Gemeinden. Demnach prognostizieren die Kämmerer bereits für 2013 sinkende kommunale Einnahmen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz.

 

„Die Prognose ist falsch. Von sinkenden Einnahmen der Kommunen, wie von der Ernst & Young-Umfrage dargestellt, kann keine Rede sein. Bis ins Jahr 2017 können die Gemeinden damit rechnen, dass ihre Steuereinnahmen jedes Jahr um rund drei Milliarden Euro anwachsen.

 

Am Dienstag legte das Bundesfinanzministerium die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vor, dem auch die kommunalen Spitzenverbände angehören. Die Steuerschätzung prognostiziert für die Gemeinden Steuereinnahmen in Höhe von 81,3 Milliarden Euro im Jahr 2012. 2011 lagen die kommunalen Steuereinnahmen noch bei 76,6 Milliarden Euro. Auch in den Folgejahren bleibt die Entwicklung bei den Steuereinnahmen für die Kommunen positiv und stabil.

 

Parallel zu den steigenden Steuereinnahmen trägt der Bund zur Reduzierung der kommunalen Sozialausgaben bei. Die von der christlich-liberalen Koalition eingeleitete Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund entlastet die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 voraussichtlich um rund 20 Milliarden Euro.“

 

Hintergrund

Auf der Basis einer in Auftrag gegebenen telefonischen Befragung von 300 leitenden Mitarbeiter städtischer Finanzverwaltungen zieht Ernst & Young den Schluss: „Zwar beschert der Wirtschaftsaufschwung den deutschen Kommunen in diesem Jahr steigende Steuereinnahmen, aber bereits für 2013 prognostizieren die Kämmerer wieder sinkende Einnahmen.“

Dem Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ gehören neben dem federführenden Bundesfinanzministerium das Bundeswirtschaftsministerium, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Die Steuerschätzung wird zweimal jährlich vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vorgenommen.