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Klimaschutz im Bau- und Planungsrecht verankern

Im Vorfeld der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum Thema „Klimaschutz in der Stadt“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Klimaschutz in der Stadt ist ein wichtiges Zukunftsthema. Deshalb wollen wir – wie im Koalitionsvertrag beschlossen – bei der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuchs den Klimaschutz im Bau- und Planungsrecht verankern.

Bis heute hat der Bund rund 7,1 Milliarden Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eingesetzt und damit Investitionen in Höhe von rund 78 Milliarden Euro ausgelöst. Dadurch wird der CO2-Ausstoß alljährlich um 4,7 Millionen Tonnen reduziert. Um die großen Energieeinsparpotentiale im Gebäudebereich zu aktivieren, sollte dieses Programm – trotz knapper öffentlicher Mittel – weiter ausgebaut werden. Zur Motivation für Gebäudeeigentümer ist dabei auch die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu prüfen.

Nach den Eckpunkten zum neuen Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ werden in Stadtquartieren umfassende Maßnahmen in die Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur angestoßen. Entgegen der sonst üblichen Programme zur Städtebauförderung, bei denen sich Bund, Länder und Kommunen die Fördermittel teilen, finanziert der Bund das Programm „Energetische Städtebausanierung“ zu 100 Prozent allein.

Bereits zu Beginn dieses Monats hat die KfW ein neues Förderangebot für eine günstige Finanzierung energieeffizienter kommunaler Beleuchtungen gestartet. Energiesparende Straßenbeleuchtung verbessert den Klimaschutz in der Stadt ganz konkret. Viele Kommunen beschreiten diesen Weg heute schon und partizipieren ganz erheblich am Erfolg durch geringere Energiekosten.“