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Bund übernimmt 2012 45 Prozent der Kosten der Altersgrundsicherung

Zum Bundeshaushalt 2012, den darin enthaltenen Kommunalentlastungen und zu der November-Steuerschätzung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Der Bund stärkt die Finanzkraft der Kommunen – obwohl die angemessene Finanzausstattung der Kommunen nach der Finanzverfassung eigentlich in die Zuständigkeit der Länder fällt.

Im kommenden Haushaltsjahr 2012 übernimmt der Bund 45 Prozent der Kosten der Altersgrundsicherung. 2013 erhöht er seinen Kostenanteil auf 75 Prozent. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund diese Ausgaben den Kommunen vollständig erstatten. Gemeinsam mit dem bereits beschlossenen Bildungspaket werden damit die Kommunen bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliarden Euro entlastet. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.

Flankiert wird diese Ausgabenreduktion von steigenden Einnahmen. Bereits für das laufende Jahr 2011 ist klar, dass die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden gegenüber 2010 deutlich zulegen: um 8,5 Prozent bzw. 5,9 Milliarden Euro. Damit erhöht sich das gemeindliche Steueraufkommen im laufenden Jahr auf insgesamt 76,3 Milliarden Euro.

Auch für das Jahr 2012 geht die November-Steuerschätzung von weiteren Zuwächsen bei den gemeindlichen Steuereinnahmen aus. Die Steuereinnahmen steigen um 4,9 Prozent bzw. 3,8 Milliarden Euro auf 80,1 Milliarden Euro. Damit könnte sogar das Vorkrisen-Rekordniveau aus dem Jahr 2008 (77 Milliarden Euro) erstmals überschritten werden. Auch den Jahren 2013 bis 2016 wird jeweils ein weiterer Anstieg der gemeindlichen Steuereinnahmen um ca. 4,0 Prozent prognostiziert. Dabei sollen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2016 ein Niveau von 94,3 Milliarden Euro erreichen.

Aus kommunalpolitischer Sicht ist besonders zu begrüßen, dass die Mindereinnahmen, die mit von der Koalition beschlossenen Steuersenkungen ab 2013 einhergehen, zu zwei Dritteln vom Bund und nur zu einem Drittel von Länder und Gemeinden getragen werden. Von dem durch die Steuersenkung initiierten Wachstumsimpuls werden die Kommunen in vollem Umfang profitieren.“