Regionale Wohnungsengpässe beseitigen
Am heutigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag über die Wohnungspolitik. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Eine angemessene Versorgung mit Wohnraum gehört zu den Grundbedürfnissen eines menschenwürdigen Lebens.
Auch wenn seit drei Jahren der Aufwärtstrend auf dem Wohnungsmarkt unverkennbar ist, erleben wir in vielen Großstädten und Universitätsstädten Engpässe mit überproportional steigenden Mieten. Das Angebot kann mit der wachsenden Nachfrage nicht mithalten. Andererseits gibt es Städte und Landstriche mit Wohnungsleerstand. D.h. wir haben einen differenzierten Wohnungsmarkt und wir müssen passgenau auf bestimmte Engpässe reagieren. Hier sind Bund, Länder und Kommunen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit gefragt.
Mit der Föderalismusreform 2007 haben die Länder auf eigenen Wunsch die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung übernommen. Dafür erhalten die Länder jedes Jahr 518 Millionen Euro vom Bund. Es kann jedoch nicht sein, dass diese Mittel, z.B. vom Land Berlin, nicht zum Bau neuer Sozialwohnungen genutzt worden sind. Hier brauchen wir eine Selbstverpflichtung der Länder, künftige Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen.
Nur in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen kann die Beseitigung der regionalen Wohnungsengpässe gelingen. Vor allem die Ballungsräume sind gefordert, geeignetes Bauland auszuweisen – damit ist allerdings nicht die „grüne Wiese“ gemeint. Große innerstädtische Brachflächen (Industrie- oder Militärbrachen) können reaktiviert werden.“