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Deutsch-Französischer Parlamentspreis

„Alle zwei Jahre verleihen der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kennenlernen der beiden Länder beitragen, den hoch dotierten deutsch-französischen Parlamentspreis“, so Peter Götz gegenüber der Presse.

Mit 10.000 Euro ist die Auszeichnung dotierte, um die sich deutsche und französi-sche Staatsbürger bewerben können, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politisch oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben.

Die Arbeit kann in deutscher oder französischer Sprache verfasst sein. Pro Be-werber wird nur jeweils eine Arbeit berücksichtigt. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung muss beiliegen: drei Exemplare des Werkes und eine Zusammenfassung von höchstens drei Seiten, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite und ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten.

Deutsche Teilnehmer richten Ihre Bewerbung an:

Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Tel 030/227-38630, Fax 030/227-36464, Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de

Bewerbungsschluss ist der 05. November 2012.