Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beschlossen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Nachdem der Bundesrat einen ersten Anlauf mit diesem Ziel abgelehnt hatte, haben CDU/CSU und FDP die zusätzlichen 580,5 Millionen Euro erneut angeboten, um Familien und Gemeinden zu unterstützen. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.
Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.
Für die Städte, Landkreise und Gemeinden ist die zusätzliche Unterstützung des Bundes eine gute Nachricht. Die Mittel werden dringend benötigt, um den zum 1. August 2013 garantierten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren erfüllen zu können. Umso unverständlicher ist es, dass die Länder die Bereitstellung der Finanzmittel im ersten Anlauf gestoppt und damit den Ausbau der Betreuungsplätze unnötig verzögert haben.“