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Beteiligung an Kosten der sozialen Sicherung ab 2012

Zur Kritik an dem von der Bundesregierung am 12.08.2011 vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ wird die kommunale Finanzsituation rasch verbessert, da der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhöht.

In einem eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahren, das auch die ab 2013 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eintretende Bundesauftragsverwaltung regelt, wird der Bund 2013 seine Beteiligung an diesen Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in einem weiteren Schritt erhöhen und diese Ausgaben ab dem Jahr 2014 vollständig erstatten.

Die gesäten parteipolitischen Zweifel an der vollumfänglichen Entlastung sind reine Panikmache von Rot-Grün. Die Kommunalpolitiker wissen nämlich ganz genau, wem sie die Kostenexplosion im sozialen Bereich zu verdanken haben. Die Altersgrundsicherung hatte schließlich Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten dieser Grundsicherung seit ihrer Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels.

Die Regierung Merkel stellt nun sicher, dass ab 2014 der Bund allein die kompletten Kosten trägt. Die Kostenübernahme beginnt in 2012 zu 45 Prozent, setzt sich fort in 2013 zu 75 Prozent und ab 2014 zu 100 Prozent. Damit ist ein kommunalfeindlicher Akt der Schröder-Regierung endgültig beseitigt.

 

Hintergrund

Der Gesetzentwurf bezieht sich ausdrücklich auf das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission, das einvernehmlich beschlossen und veröffentlicht wurde. Desweiteren basiert der Entwurf auf der Protokollerklärung von Bund und Ländern im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Auch benennt der Gesetzentwurf die Mehrausgaben beim Bund, die durch die Anhebung der Beteiligung des Bundes über die bisher ab dem Jahr 2012 gesetzlich festgelegten 16 Prozent hinaus auf nunmehr 45 Prozent im Jahr 2012, 75 Prozent im Jahr 2013 und 100 Prozent ab dem Jahr 2014 entstehen. Diese Mittel sind in vollem Umfang auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes eingeplant, die Bestandteil des Bundeshaushalts ist.

Allein bis 2015 entlastet der Bund die Kommunen um 12,2 Milliarden Euro. Eine einseitige und dauerhafte Kommunalentlastung in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer kostenträchtiger Aufgaben und sonstiger Ausgabepflichten – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig.

Von der Entlastung bei den Ausgaben für die Altersgrundsicherung profitieren verstärkt diejenigen Kommunen, die unter besonders drängenden Finanzproblemen leiden. Dieser Zusammenhang wurde im Rahmen der Gemeindefinanzkommission untersucht.