Falsches Spiel auf dem Rücken der betroffenen Eltern und deren Kinder
Die SPD-Bundestagsfraktion will mit einem Antrag im Deutschen Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Bildungs- und Teilhabepaket zu reformieren. Die Ausschussberatung im Unterausschuss Kommunales hat am vergangenen Mittwoch stattgefunden. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Die SPD hätte mit ihrem Antrag vom Anfang April 2013 besser bis Ende April gewartet – dann wäre die Kritik am Bildungs- und Teilhabepaket nicht so sehr an der Realität vorbeigegangen. Im April 2013 mit alten Zahlen aus März 2012 zu agieren ist bemerkenswert und nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass aktuellere Zahlen bereits bekannt gewesen sind. Das Angebot kommt deutlich besser bei den Menschen an, als es im Antrag der SPD dargestellt wird. Dies wird auch seitens der kommunalen Spitzenverbände bestätigt, die eindeutig näher am Angebot dran sind und deren Wirksamkeit damit besser bewerten können. Die SPD spielt hier ein falsches Spiel auf dem Rücken der betroffenen Eltern und deren Kinder sowie der kommunalen Einrichtungen und Träger des Bildungs- und Teilhabepakets. Eine grundlegende Reform ist nicht geboten.
Wenn förderbare Angebote nicht überall in Deutschland gleichermaßen angeboten werden, ist dies nicht dem Bildungs- und Teilhabepaket anzukreiden. Die Übertragung der Zuständigkeit auf die Kommunen erfolgte ausdrücklich vor dem Hintergrund, dass diese näher am Bedarf und den Angeboten dran sind – regionale Unterschiede sind normal und letztendlich hinzunehmen. Es kann nur gefördert werden, wofür es auch einen Bedarf gibt bzw. dieser Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann. Gleiches gilt für Förderunterricht: wenn ein Kind keine schlechten Schulleistungen erbringt, benötigt es keine Schulförderung. Und auch das Interesse an Teilhabeangeboten wie Sport oder Musik kann nicht verordnet werden. Hier spielen bei der Mittelabrufung auch individuelle Neigungen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die SPD überzieht maßlos, wenn sie vor dem Hintergrund der vorliegenden Akzeptanzwerte das Bildungs- und Teilhabepaket gänzlich in Frage stellt und komplett reformieren will.
Kritik am bürokratischen Aufwand ist mitunter durchaus nachvollziehbar, allerdings nicht dem Bund anzulasten. Hier sind vor allem die Kommunalverwaltungen gefordert, möglichst bürokratiearme Angebote vorzulegen, die sicherstellen, dass ohne Papierwust und mit möglichst geringem Aufwand die Leistungen beantragt werden können. Die pauschalen Forderungen zur Entbürokratisierung des Bildungs- und Teilhabepakets basieren auf einer falschen Einschätzung der Lage durch die SPD. Die Ende April 2013 vorgestellte Zweijahresbilanz sowie Erfahrungsberichte der Beteiligten vor Ort zeigen, dass es zwar vereinzelt Nachbesserungsbedarf gibt – eine generelle Reform des Bildungs- und Teilhabepakets ist jedoch nicht erforderlich.
Der Ausbau der Bildungs-Infrastruktur fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund ist beim Ausbau der Betreuung unterdreijähriger Kinder in erhebliche Vorleistungen gegangen – die Länder haben hier jedoch nicht ausreichend mitgezogen. Die Forderung nach zusätzlichen (Bundes-)Mitteln zum Ausbau der Betreuungsangebote ist absolut nicht nachvollziehbar. Die Forderungen des Antrags zum Ausbau der Betreuungs-Infrastruktur könnten längst von den Bundesländern umgesetzt werden. Warum wird die SPD denn nicht auf Länderebene aktiv, statt immer wieder nach dem Bund zu rufen? Die permanenten Forderungen an den Bund sollen letztendlich nur vom eigenen Versagen in den Ländern ablenken.
Wer die Aufhebung des Kooperationsverbotes und ein dauerhaftes Engagement des Bundes bei in Länderkompetenz fallenden Aufgaben erwartet, muss auch akzeptieren, dass der Bund dann als Geldgeber inhaltlich mitbestimmt. Die Bereitschaft der Betroffenen und Beteiligten, dies zu akzeptieren, ist weit und breit nicht sichtbar.“