Peter Götz begrüßt, dass die eingereichte Beschwerde bei der Vergabe-kammer der IHK und das angedrohte Gerichtsverfahren gegen die Vergabe der Bauleistung für die für den Bau des Rastatter Tunnels notwendige Grundwasserwanne bei Niederbühl zurückgenommen wurde.
„Damit ist der Weg endgültig frei für die Realisierung einer unendlichen Geschichte“, begründet der Rastatter Bundestagsabgeordnete, der die Realisierung des Tunnels in Berlin erfolgreich vorangetrieben hat, seine Freude.
Es bleibt bei dem vereinbarten Spatenstich am 30. Juli, zu dem der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann Peter Götz sein Kommen zugesagt hat. Bekanntlich hatte der unterlegene Bieter zunächst Beschwerde eingelegt. Bei einer Klage hätte dies eine weitere jahrelange Verzögerung des für die Stadt Rastatt und die Region wichtigen Projekts bedeutet.
Siehe auch
Badische Neueste Nachrichten – Rastatt/Murgtal, 24.04.2013: Weg frei für Bau des Rastatter Tunnels