Achtung! Diese Seite dient der Dokumentation und wird seit Oktober 2013 nicht mehr aktualisiert.

Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110

Die Länder haben die 41 Landkreise und Städte ausgewählt, die ab dem nächsten Jahr zusätzlich zu den bestehenden 67 Optionskommunen Langzeitarbeitslose und ihre Familien in Eigenregie nach dem SGB II (Hartz IV) betreuen und vermitteln. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:

„Die von der Koalition im Rahmen der Hartz-IV-Organisationsreform durchgesetzte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 ist richtig. Neben zahlreichen Landkreisen werden jetzt auch große Städte wie Stuttgart, Essen, Münster, Wuppertal, Ingolstadt und Offenbach Langzeitarbeitslose eigenständig betreuen und vermitteln.

Die besondere Chance dieser kommunalen Option ist es, den Hilfsbedürftigen Leistungen aus einer Hand anzubieten. Dabei geht es nicht nur um reine Jobvermittlung. Schließlich liegen die Ursachen für mangelnde berufliche Perspektiven häufig im sogenannten vorgelagerten sozialen Bereich. Dieser umfasst Schuldner- oder Drogenberatung und passgenaue Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen.

Die Stärke der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Kreise und kreisfreie Städte liegt in der auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Hilfe. Im Gegensatz zu dem von der SPD favorisierten zentralistischen Ansatz kommt mit der Optionskommune die im Koalitionsvertrag beschriebene Kompetenz und Erfahrung der Kommunen bestmöglich zum Tragen.“