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Der mittelbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz teilt mit, dass im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten, die durch die Folgen der Frequenzbereichszuweiungsplanverordnung entstehen und die Volksschauspiele Ötigheim sowie zahlreiche Amateurbühnen in Baden-Württemberg vor existenzielle Sorgen gestellt hat, jetzt eine Regelung gefunden werden konnte, die die Zukunft der Amateurbühnen sicherstellt.„Die Volksschauspiele Ötigheim als Deutschlands größte Freichlichtbühne leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Theaterlandschaft in Deutschland. Ich freue mich, dass mit der jetzigen Regelung die ursprüngliche Ungleichbehandlung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Nutzern aufgehoben und ein für alle Seiten tragbares Erstattungsverfahren gestaltet werden konnte,“ so Götz.

Durch die Versteigerung der Frequenzen 790-862 Megahertz durch die Bundesnetzagentur zum Zweck des bundesweiten Aufbaus des Breitbandnetzes müssen die bisherigen Nutzer auf andere Frequenzbereiche ausweichen. Bislang genutzte Geräte sind für diese Bereiche nicht mehr einsetzbar. Peter Götz, MdB, hatte sich in den vergangenen Wochen auf Bitten von Bürgermeister Werner Happold und Pfarrer Erich Penka sowie des geschäftsführenden Vorstandes Werner Sachsenmaier mit Nachdruck für eine Änderung der bisherigen Vereinbarung stark gemacht, da das ursprüngliche Erstattungsverfahren eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Mikrofonanlagenbetreibern vorsah. Amateurbühnen sowie die Ötigheimer Volksschauspiele wären hierdurch ungleich hoch mit Kosten belastet, welche ohne Erstattungsmöglichkeiten unter Umständen sogar zur Schließung einiger Bühnen geführt hätte. In der aktuellen Vereinbarung wurden günstige Sonderregelungen für alle Betroffenen beschlossen.