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Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

heute ist ein guter Tag nicht nur für Europa, sondern auch für Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland.

Das Gesetz zur „Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“, das wir in Erster Lesung beraten, ist der Einstieg in die größte Entlastung der Kommunen seit Bestehen der Bundesrepublik, und zwar ohne dass neue kostenträchtige Aufgaben und sonstige Ausgabenpflichten übertragen werden. Es steht im Kontext zum bereits beschlossenen Bildungspaket. Zusammen gesehen entlastet der Bund die Kommunen bis zum Jahr 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Mrd Euro. Dies reiht sich nahtlos in die kommunalfreundliche Politik der CDU/CSU-geführten Bundesregierung ein.

 

Seit 2009 leisten wir in unterschiedlichsten Bereichen immer wieder wichtige Beiträge zugunsten kommunaler Kassen. Wir stärken so die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise systematisch.

So haben wir für die Kommunen durchgesetzt,

– dass sie die wichtigen Investitionen des Konjunkturprogramms II einfacher umsetzen können,

– dass sie vom Wachstums- und Arbeitsmarktimpuls seit 2010 profitieren,

– dass mit der Hartz-IV-Organisationsreform das Prinzip der Hilfe aus einer Hand in eine verfassungsfeste Form überführt wurde,

– dass sich noch mehr Kreise und Städte auf eigenen Wunsch hin selbstständig um Langzeitarbeitslose kümmern können,

– dass der Ausbau der Kinderbetreuung und die frühkindliche Sprachförderung mit zusätzlichen Bundesmitteln massiv unterstützt wird,

– dass das Bildungspaket bei voller Kostenerstattung durch den Bund in kommunale Zuständigkeit überführt wurde,

– dass ihnen zusätzlich drei Jahre lang 400 Mio Euro für Schulsozialarbeiter und Hort-Mittagessen zustehen, und

– dass sich der Bund an den Hartz-IV-Unterkunftskosten mit einer festen Quote an den tatsächlichen Kosten beteiligt,

um nur einige Punkte zu nennen.

 

Heute beseitigen wir einen kommunalfeindlichen Akt der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003. Die Kommunalpolitiker in unserem Land wissen ganz genau, wem sie die Kostenexplosion der vergangenen Jahre im sozialen Bereich zu verdanken haben.

 

Gerhard Schröder und Rot-Grün hatten die Altersgrundsicherung im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Seit ihrer Einführung haben sich die Kosten der Grundsicherung verdreifacht. Sie belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden Euro – mit dynamisch steigender Tendenz.

 

Von der Übernahme der Grundsicherung im Alter profitieren verstärkt Kommunen mit strukturellen Problemen und hoher Arbeitslosigkeit. Sie leiden besonders unter Finanzproblemen, weil sie i.d.R. wenige Einnahmen, dafür aber besonders hohe Sozialausgaben haben.

 

Der Anteil der Menschen mit einer schwachen Erwerbsbiografie ist in den Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders hoch. D.h. dort leben viele Menschen, die auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind und damit die kommunalen Kassen überproportional mit besonders hoher Dynamik belasten. Durch die Übernahme der Grundsicherung wird die kommunale Selbstverwaltung wieder möglich. Der Deutsche Städtetag kommentierte dazu beispielsweise „Die drückende Last der Sozialausgaben wird sich dadurch auf Dauer spürbar verringern.“

 

Bereits im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf rasche und nachhaltige Hilfe für Städte, Gemeinden und Kreise verständigt – obwohl nach der Finanzverfassung die angemessene Finanzausstattung der Kommunen in die Zuständigkeit der Länder fällt.

 

Wichtig ist uns, dass am Ende des Tages die Bundesmittel tatsächlich vor Ort ankommen und nicht an den klebrigen Fingern der Länderfinanzminister hängen bleiben oder über den kommunalen Finanzausgleich der Länder wieder abgeschöpft werden. Ich rate deshalb den kommunalen Spitzenverbänden – ob in NRW, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg: Schauen Sie in den nächsten Jahren besonders genau ihren Landesregierungen auf die Finger.

 

Anrede,

wenn wir heute eine kommunale Debatte führen, sollten wir uns auch anschauen, wie sich die kommunalen Investitionen entwickelt haben:

Die Bilanz ist eindeutig: Ein Teil des unter Rot-Grün in den Jahren 1998 bis 2005 aufgebauten kommunalen Investitionsstaus konnte unter unserer Führung aufgelöst werden. In den Jahren der Finanzkrise 2009 und 2010 stammte jeder sechste in den Kommunen investierte Euro aus den Mitteln der Konjunkturpakete des Bundes. Allein 2010 bedeutete dies eine Steigerung der kommunalen Bauausgaben um 10,5 Prozent auf 18,6 Mrd Euro.

 

Ich fasse also zusammen: Der wirtschaftliche Erfolg gibt Deutschlands Reformpolitik Recht. Die Politik hat die Weichen frühzeitig gestellt und gute Rahmenbedingungen geschaffen. Noch vor Ausbruch der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise initiierten CDU und CSU die Modernisierung unserer bundesstaatlichen Ordnung. Mit der Föderalismusreform wurde die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebauschte Verflechtung von Bund und Ländern gestoppt. Die Aufgabenzuweisung vom Bund an die Kommunen wurde ausgeschlossen und so wurden die Kommunen nachhaltig geschützt. Das Staatswesen insgesamt wurde handlungsfähiger gemacht.

 

In einer zweiten Reform sicherte die unionsgeführte Bundesregierung die langfristige Stabilität der Staatsfinanzen. Es gelang eine effektive Schuldenbegrenzung der öffentlichen Haushalte zu formulieren und diese im Grundgesetz einzumeißeln. Heute gilt die deutsche Schuldenbremse europaweit als Vorbild für nachhaltige Stabilität und Generationengerechtigkeit. Sie wird zunehmend von anderen europäischen Ländern übernommen.

 

Die Koalition hat ein wichtiges Ziel erreicht:

– Der Arbeitsmarkt ist in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung,

– die Zahl der Erwerbstätigen ist größer als je zuvor. Deutschland ist gestärkt aus der Krise hervorgegangen.

Als Träger der Sozialhilfe und der Unterkunftskosten von Hartz IV profitieren die Kommunen von dieser positiven Entwicklung ebenso, wie von den kräftig steigenden Einnahmen bei der Gewerbesteuer. Kurzum, heute steht Deutschland sehr gut da!

Und wenn wir die internationale Diskussion um die Stabilität in Europa verfolgen, schaut genau deshalb die ganze Welt auf uns.

 

Anrede,

Die Kommunen in Deutschland stehen trotzdem noch vor vielen gewaltigen Aufgaben. Diese reichen vom Ausbau frühkindlicher Betreuung und Bildung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern bis zur Bewältigung der demografischen Herausforderung.

 

Die städtebauliche Entwicklung und die Infrastruktur gilt es ebenso an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen anzupassen, wie die örtlichen Strukturen zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehört übrigens auch die anstehende Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

 

Nur mit starken Kommunen, die sich im Wettbewerb langfristig behaupten, kann in Deutschland Wohlstand gesichert werden.

Wir vertrauen auf die Kraft und Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden, unserer Städte und Kreise. Wir wollen, dass die Menschen vor Ort ihre Heimat selbst gestalten können.

 

Das Gesetz zur „Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ ist dazu ein wichtiger Beitrag des Bundes.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam fortsetzen!