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Rechtssicherheit für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Heute haben die Ausschüsse des Deutschen Bundestages den Entwurf für eine Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz und der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Unterausschusses Kommunales, Ingbert Liebing:

„Mit der nunmehr beschlossenen Fassung besteht Einvernehmen mit dem kommunalen Bereich“, erklärt Götz.

„Jetzt gibt es klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu gefährden. Rosinenpickerei wird rechtssicher ausgeschlossen, kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung gesichert“, sagt Liebing.

Götz appelliert an die Bundesländer: „Aus kommunalpolitischer Sicht ist es wichtig, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung im Bundestag am kommenden Freitag auch im Bundesrat auf Zustimmung stößt. Dann herrscht für die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für von ihnen beauftragte Dritte endlich Rechtssicherheit.“

Hintergrund

In den vergangenen Tagen wurden intensive Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium, den Koalitionsfraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Dabei war es gelungen, zu den §§ 17 und 18 ein kommunalfreundliches Änderungspaket zu schnüren.