Bund entlastet Kommunen deutlich
Der Deutsche Bundestag debattierte am heutigen Freitag die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrags. Zur Rede von Peter Friedrich (SPD), Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten in Baden-Württemberg, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz.
„Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg fällt nun sogar im Deutschen Bundestag mit der Verbreitung von Unwahrheiten negativ auf. Der für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten zuständige SPD-Minister Peter Friedrich verschleierte nicht nur die desaströse Haushaltspolitik seiner eigenen Landesregierung. Er verstieg sich sogar in die Behauptung, dass der Bund den Ländern und Kommunen ständig neue Aufgaben und Ausgabe übertrage, ohne für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Diese Behauptung ist völlig falsch und entbehrt jeder Grundlage.
Tatsache ist vielmehr, dass der Bund derzeit die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) von den Ländern und Kommunen übernimmt. Rot-Grün hatte diese Altersgrundsicherung im Jahr 2003 eingeführt und deren Kosten auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten seit der Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich rund vier Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels. Rot-Grün speiste die Kommunen damals mit einer fixen Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro ab und war nicht bereit, den Bundesanteil zu erhöhen.
Durch die jetzt von der christlich-liberalen Koalition eingeleitete Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 voraussichtlich um rund 20 Milliarden Euro. Das ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik.“
Hintergrund
Durch den europäischen Fiskalvertrag wird die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung bestimmter Vorgaben für nationale Fiskalregeln verpflichtet. Mit dem am heutigen Freitag debattierten Gesetzentwurf werden die darüber hinaus notwendigen rechtlichen Ergänzungen zur innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts geregelt. Zudem wird der im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen im Vorfeld der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im Juni 2012 gefundene Kompromiss zur Kinderbetreuungsfinanzierung konkretisiert.