Drs 17/6502
– Rede zu Protokoll –
Mit dem vorliegenden von Ideologie geprägten Antrag der Grünen wird das untaugliche Ziel aus der sozialistischen Mottenkiste der 70ziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts verfolgt, über eine Flächenverbrauchsabgabe das Bauen zu verteuern. Abgesehen davon, dass dies nur mit einem neuen bürokratischen Monster zu bewältigen wäre, ist es der falsche Weg.
Bereits die im Länderwettbewerb rot-grüner oder rot-roter Landesregierungen nach oben gepuschte Grunderwerbsteuer verteuert das Wohnen unangemessen und bremst die von allen erwartete Mobilität.
Den Kommunen sollen nach dem Grünen-Antrag Flächenausweisungsrechte zugestanden werden. Von wem denn? Vom Bund? von den Ländern? Wollen Sie damit eine neue „Flächenausweisungsrechtebehörde“ schaffen ?
Wir haben einen anderen Ansatz:
• Wir wollen die kommunale Planungshoheit weiter ausbauen, damit die Gemeinden eigenverantwortlich ihre kommunale Planung steuern können. Die kommunalen Mandatsträger vor Ort wissen am besten, wie sie die Zukunft ihrer Gemeinde gestalten. Dazu bedarf es keiner Bevormundung aus Berlin.
• Auch für uns ist die Stärkung der Innenentwicklung und das „Flächensparen“ wichtig. Deshalb werden wir das Baurecht im zweiten Teil der Novelle zum Baugesetzbuch (BauGB) in diese Richtung konsequent weiterentwickeln.
• Ich erinnere daran, dass das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor einem Jahr einen bundesweiten öffentlichen Beteiligungsprozess zur Erarbeitung eines „Weißbuchs Innenstadt“ durchgeführt hat, der zu Recht hohe Anerkennung erhielt.
• Für uns sind Innenstädte und Ortskerne die Schlüsselfaktoren für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Deshalb muss es um die Frage gehen, wie können wir die Innenentwicklung erleichtern und attraktiver machen ? Neue Strafsteuern und Abgaben für Flächeninanspruchnahme sind der falsche Weg. Sie sind investitionshemmend und führen zu keiner wirklichen Stärkung der Innenentwicklung.
• Und wenn – wie im Antrag der Grünen vorgesehen – neue kommunale Aufgaben wie „Nachweispflichten für Innenentwicklungspotentiale“, „verpflichtendes Flächenmonitoring“ oder die bei der letzten Novelle zum BauGB abgeschaffte
„Revisionspflicht für Flächennutzungspläne“ erfunden werden, so sind dies bestenfalls Beschäftigungsprogramme für Städteplaner, die von den Kommunen zu bezahlen sind. Sie tragen weder zum Bürokratieabbau bei noch sind sie als Zwangsvorgabe zielführend.
Die Städte und Gemeinden sehen sehr wohl selbst, wie und an welcher Stelle sie die Entwicklung ihrer Kommunen verändern. Dazu bedarf es keiner bevormundenden „Zwangsbeglückung“ aus Berlin.
Unabhängig davon, haben wir nach der Föderalismusreform I zu Recht im Grundgesetz verankert, dass der Bundesgesetzgeber den Gemeinden keine neue Aufgaben mehr übertragen darf.
Schon allein deshalb kann die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sollten uns darauf konzentrieren, wie wir den Gestaltungsspielraum kommunaler Selbstverwaltung und die kommunale Planungshoheit erweitern können.
Die anstehende Novelle zum BauGB bietet dafür eine Reihe von Möglichkeiten, die wir gemeinsam angehen sollten:
• So wollen wir die im ersten Teil der BauGB-Novellierung zurückgestellte Bestimmung des § 136, die Klimaschutz- und Klimaanpassung im Rahmen der städtebaulichen Sanierung beinhaltet, als wichtiges neues Element der Innenentwicklung den Kommunen anbieten.
• Zusammen mit dem ebenfalls neuen jährlich mit 92 Mio Euro ausgestatteten Programm „energetische Stadtsanierung“, kann die energetische Bilanz in Stadtquartieren verbessert werden. Dies sind wesentliche Beiträge zur qualitativen Stärkung der Innenentwicklung.
• Auch werden wir darüber hinaus die klassische Städtebauförderung, die in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen feiert, auf hohem Niveau fortsetzen und weiterentwickeln.
Wie Sie sehen, verfolgen wir den Ansatz Fehlentwicklungen auf der „Grünen Wiese“ nicht mit neuen Steuern und Abgaben sondern mit Anreizen entgegenzuwirken.
Wir trauen den Menschen, die vor Ort in den Städten und Gemeinden kommunalpolitische Verantwortung tragen, sei es als Oberbürgermeister, Bürgermeister oder als Rat in den kommunalen Parlamenten zu, selbst zu entscheiden, was für ihre Kommune gut ist, und welche planerische Entwicklung sie gehen wollen.
Wir sollten darauf verzichten, sie ständig bevormunden zu wollen. Vielmehr wollen wir ihnen helfen, nicht nur im planerischen Bereich sondern auch finanziell.
Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Deshalb entlasten wir in den nächsten Jahren durch schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter die kommunalen Haushalte in den Städten, Gemeinden und Kreise in Milliarden-Größenordnungen.
Das hilft den Kommunen mehr als neue Bürokratie!