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„Erstes Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches –
Beschränkung der Massentierhaltung im Außenbereich“

Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

In diesem Jahr wollen wir das Baugesetzbuch anpassen und die Baunutzungsverordnung ändern. Dabei geht es vor allem darum, den Klimaschutz stärker zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren weiter zu entbürokratisieren. Das ist nichts Neues, sondern steht so in der Koalitionsvereinbarung. Es macht allerdings wenig Sinn, Woche für Woche jede einzelne Bestimmung im Baugesetzbuch oder in der Baunutzungsverordnung kleckerweise hier im Plenum auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Es ist purer Aktionismus, wenn die Grünen ständig neue Einzelanträge zum Bauplanungsrecht produzieren. Heute ist es der Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches. Einmal geht es um die Spielhallenproblematik in der Baunutzungsverordnung, ein anderes Mal um Kinderlärm in Wohngebieten.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommen Sie mal zum Thema!)

Hierzu ändern wir übrigens gerade das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Außerdem haben wir erklärt, dass wir zusätzlich die Baunutzungsverordnung ändern werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

(Bettina Herlitzius [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich mal gespannt!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, machen Sie konstruktiv mit, wenn wir wie vorgesehen das Bauplanungsrecht insgesamt novellieren! Lassen Sie einfach diese Spielchen mit Einzelanträgen! Sie verwirren damit nur die Leute vor Ort, die mit dem Baugesetzbuch wirklich arbeiten müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Mit dieser Rede kommen Sie vor Ort aber nicht mehr an!)

Das Gesetzgebungsverfahren für das gesamte Bauund Planungsrecht wird gründlich vorbereitet. Ich begrüße, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Deutsche Institut für Urbanistik damit beauftragt hat, eine Reihe von Expertengesprächen mit dem Titel „Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“ durchzuführen. Auf diesem Weg konnten frühzeitig Erfahrungen von Experten, und zwar aus der Wissenschaft und der Praxis vor Ort, gewonnen werden. Es war auch selbstverständlich, dass die kommunalen Spitzenverbände ebenso frühzeitig in dieses Verfahren eingebunden waren. Die durchgeführte Auswertung ist eine ausgezeichnete Grundlage für die anstehende Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung.

(Bettina Herlitzius [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Da steht die Massentierhaltung nicht drin!)

Diese Auswertung bestätigt nochmals, dass sich das geltende Bau- und Planungsrecht dem Grunde nach bewährt hat. Es wird in den Städten und Gemeinden in hohem Maße akzeptiert. Deshalb sind – auch das sage ich an dieser Stelle – revolutionäre Veränderungen nicht zu erwarten. Vielmehr wird es im Wesentlichen darum gehen, die bestehenden Planungsinstrumente weiterzuentwickeln und fortzuschreiben. Dabei ist auch klar, dass wir die Belange des Klimaschutzes und die Anpassungen an den Klimawandel als dauerhafte Zukunftsaufgabe der Städte und Gemeinden stärker verankern werden. Klimaschutz hat vor allem eine städtebauliche Dimension. Ihm können die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bodennutzung Rechnung tragen.

Wir wollen im Bau- und Planungsrecht den Bereich der Entwicklung von Windenergie an Land angemessen regeln. Dies entspricht übrigens den Grundzügen unseres bereits beschlossenen Energiekonzepts. Konkret geht es dabei um die Absicherung des Ersatzes alter durch neue Windenergieanlagen. Davon sind sowohl Anlagen im Bebauungsplangebiet als auch im Außenbereich betroffen. Wenn wir über Änderungen in Bezug auf den Außenbereich nachdenken, sind wir ganz schnell bei der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung, mit der wir uns ebenfalls auseinandersetzen müssen.

Wir wissen sehr wohl, dass die Ansiedlung von Anlagen der Intensivtierhaltung im planungsrechtlichen Außenbereich in bestimmten Regionen stark zugenommen hat. Dies führt vor Ort zu entsprechenden Nutzungskonflikten in den Gemeinden. Deshalb war dieses Problem auch Thema der eingangs von mir zitierten „Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“. Dort war man überwiegend der Auffassung, dass die Kommunen nach der geltenden Rechtslage über eine Reihe von bauplanungsrechtlichen Steuerungsinstrumenten verfügen, um mit den Nutzungskonflikten umgehen zu können. Die Kommunen haben heute einen ganzen Instrumentenkasten, aus dem sie das Passende für ihre Gemeinde auswählen können, von der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den Außenbereich nach § 30 Baugesetzbuch über die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne, die den Außenbereich der Gemeinde ganz oder teilweise erfassen, bis zur Ausweisung von Sondergebieten in Bebauungsplänen für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe. Im letztgenannten Fall würde außerhalb dieser Gebiete in der jeweiligen Gemeinde der gesamte Privilegierungstatbestand nicht mehr greifen. Das heißt, ein geplantes Bauvorhaben muss unter Hinweis auf das Sondergebiet nicht mehr genehmigt werden.

Es gibt also vor Ort viele Möglichkeiten, mit dieser Problematik umzugehen. Sie muss allerdings auch genutzt werden. Die Entscheidung darüber treffen nicht wir hier in Berlin, sondern ausschließlich die Gemeinden in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten,

(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben ja nichts zu sagen! Das ist doch völliger Quatsch! Die kommen doch zu uns!)

und das ist auch in Ordnung. Sie tun dies im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit.

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie schieben die Verantwortung auf andere!)

Meines Wissens sind zum Beispiel im Landkreis Emsland gegenwärtig mehrere Gemeinden dabei, mit den Instrumenten der geltenden Bauleitplanung die Entwicklung größerer Anlagen zur Haltung von Tieren zu steuern.

(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das lassen Sie uns mal genau anschauen, was da passiert!)

Unabhängig davon werden wir dieses Thema mit in die Beratungen zum Baugesetzbuch aufnehmen, und werden, wenn notwendig, auch eine Lösung finden. Es ist unsere politische Aufgabe, im parlamentarischen Verfahren das Für und Wider sorgfältig abzuwägen. Ich kann Ihnen versichern: Das werden wir auch tun.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wichtig ist uns, dass wir uns nicht nur mit dem Außenbereich beschäftigen, sondern auch mit der Innenentwicklung. Innenstädte und Ortskerne sind die Schlüssel für eine gute Stadtentwicklung. Dort findet die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger statt. Innenstädte und Ortskerne dienen der Versorgung und sind der kulturelle und gesellschaftliche Mittelpunkt – auch wenn Ihnen das offensichtlich nicht gefällt. Urbanität und Baukultur setzen den qualitativen Anspruch für eine positive und attraktive Kommune, in der man gerne lebt. Unser Ziel ist, diese Entwicklung im Inneren zu stärken und die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der grünen Wiese weitgehend zu vermeiden.

2006 haben wir mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte eine Reihe von Instrumenten für die Stärkung der Innenentwicklung geschaffen. Nun wollen wir sowohl im Baugesetzbuch als auch in der Baunutzungsverordnung weitere Verbesserungen für die Kommunen im Interesse der Kommunen vornehmen. Schließlich wollen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen. Das wird zu Kostenentlastungen führen.

Beim Bau- und Planungsrecht hat sich seit Jahrzehnten bewährt, notwendige Änderungen sorgfältig vorzubereiten. Dies ist durch die frühzeitige Einbindung von Experten und Kommunen geschehen. Die im November vergangenen Jahres vorgestellten Ergebnisse der Gespräche zum Städtebaurecht sind eine ausgezeichnete Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion danke ich dafür Bauminister Dr. Peter Ramsauer und allen daran Beteiligten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Uwe Beckmeyer [SPD]: Er ist gar nicht hier! – Hans-Joachim Hacker [SPD]: Im Geiste!)

– Man kann auch jemandem danken, der nicht hier ist, Herr Kollege.

Im Planungsrecht ist es eine gute Tradition, mit ausgewählten unterschiedlichen Städten, Gemeinden und Kreisen zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens die Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen in Planspielen zu erproben. Das ist besser als irgendwelche Schnellschüsse.

Im Gegensatz zu den Grünen wollen wir das Bau- und Planungsrecht nicht gestückelt, sondern im Zusammenhang beraten und in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Das ist für die, die in den Kommunen damit arbeiten müssen – davon bin ich fest überzeugt –, der bessere Weg. Deshalb lehnen wir den Einzelantrag zu § 35 des Baugesetzbuches ab.

Ich lade alle Fraktionen dazu ein, aktiv an der Weiterentwicklung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung mitzuwirken. Dann werden wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)