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Kommunalen Mandatsträgern die Planung der Zukunft der Gemeinde überlassen

Mit dem Antrag „Flächenverbrauch wirkungsvoll reduzieren“ (Drs. 17/6502) zielt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf ab, über eine „Flächenverbrauchsabgabe“ das Bauen zu verteuern und die kommunale Planungshoheit einzuschränken. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

Bereits die im Wettbewerb roter und grüner Landesregierungen nach oben gepuschte Grunderwerbsteuer verteuert das Wohnen unangemessen und bremst notwendige Mobilität. Die nun von den Grünen geforderte „Flächenverbrauchsabgabe“ würde das Bauen für junge Familien nochmals verteuern. Sie stammt aus der ideologischen Mottenkiste der 70er Jahre.

Die Grünen wollen neue kommunale Aufgaben, wie „Nachweispflichten für Innenentwicklungspotentiale“, „verpflichtendes Flächenmonitoring“ oder die bei der letzten Novelle zum Baugesetzbuch abgeschaffte „Revisionspflicht für Flächennutzungspläne“. Das sind bestenfalls Beschäftigungsprogramme für Städteplaner, die von den Kommunen zu bezahlen sind. Den Kommunen sollen nach dem Grünen-Antrag Flächenausweisungsrechte zugestanden werden. Von wem denn? Vom Bund? Von den Ländern? Dies wäre nur mit einem neuen bürokratischen Monster zu bewältigen. Das ist der falsche Weg.

CDU und CSU wollen vielmehr die kommunale Planungshoheit stärken, damit die Kommunen ihre Entwicklung eigenverantwortlich steuern können. Die anstehende Novelle zum Baugesetzbuch bietet dafür eine Reihe von Möglichkeiten. Für uns gilt, dass die kommunalen Mandatsträger vor Ort am besten wissen, wie sie die Zukunft ihrer Gemeinde gestalten. Dazu bedarf es keiner Bevormundung aus Berlin. Fehlentwicklungen auf der „Grünen Wiese“ wollen wir nicht mit neuer Bürokratie, Steuern oder Abgaben, sondern mit Anreizen entgegenwirken.