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Wie der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CDU-Bundestagsfraktion Peter Götz mitteilt, hat der Ausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einstimmig zugestimmt.Götz, als zuständiger Berichterstatter im Bauausschuss: „Mit den gesetzlichen Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz haben wir sichergestellt, dass Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen werden, keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ sind. Diese Privilegierung von „Kinderlärm“ setzt ein klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.“

Ursache dieser Gesetzesänderung war, dass in der Vergangenheit wiederholt gegen „Kinderlärm“ geklagt wurde. Die Privilegierung führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Das unterstützt Städte und Gemeinden auch bei dem von der Bundesregierung geförderten Ausbau der Kinderbetreuung.

Eine zusätzliche Weichenstellung für mehr Kinderbetreuung vor Ort ist die im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kitas in sog. reinen Wohngebieten. Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) will Götz die Baunutzungsverordnung entsprechend geändert wissen. Laut Götz soll ferner geprüft werden, wie durch eine Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann.