Erste Lesung
„Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“
– zu Protokoll –
Anrede,
mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts wollen wir sowohl das Baugesetzbuch als auch die Baunutzungsverordnung ändern.
Im Juni vergangenen Jahres haben wir in einem ersten Schritt zur Beschleunigung der Energiewende die notwendigen Anpassungen im Baugesetzbuch vorgenommen.
Mit dem jetzt vorliegenden 2. Teil wollen wir uns im Wesentlichen auf die Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden konzentrieren.
• Wir wollen, dass in Zukunft die städtebauliche Entwicklung noch stärker als bisher durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgt.
• Die Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Fläche muss künftig besonders begründet werden.
• Wir wollen durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung es den Kommunen erleichtern, in ihren Bebauungsplänen eine gewollte städtebauliche Verdichtung vorzusehen.
• Wir erleichtern den Kommunen die Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben.
Ein weiterer Komplex sind Maßnahmen, die zu einer geordneten Entwicklung im Außenbereich des ländlichen Raums beitragen sollen:
Wir wissen, dass die bäuerliche Landwirtschaft zu den tragenden Säulen der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum gehört. Ihre bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten dürfen nicht beeinträchtigt werden. Allerdings sind durch die Ansiedlung von großen Tierhaltungsanlagen in den letzten Jahren zunehmend Fragen aufgeworfen worden, ob die Standorte städtebaulich verträglich sind oder der Entwicklung der Gemeinden entgegenstehen.
Wir haben uns deshalb die Frage gestellt, wie die Gemeinden trotz der privilegierten Zulässigkeit dieser Tierhaltungsanlagen im Außenbereich die Instrumente der Bauleitplanung zum Einsatz bringen können. Dabei geht es vor allem um die industrielle Intensivtierhaltung, die teilweise Ausmaße angenommen hat, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Umwelt sowie der Lebensqualität führen kann.
Nur für diesen Bereich, nicht für den normalen landwirtschaftlichen Betrieb, brauchen die Kommunen wirkungsvolle Steuerungsmöglichkeiten, die wir mit diesem Gesetz vorschlagen. Ich werde in den parlamentarischen Beratungen auf diese Unterscheidung großen Wert legen. Eine pauschale Verdammung landwirtschaftlicher Vorhaben im Außenbereich tragen wir nicht mit. Zur Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft schlägt die Bundesregierung außerdem vor, den Begünstigungstatbestand für ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude maßvoll zu erweitern.
Ein dritter Punkt sind jene Regelungsvorschläge, die darauf abzielen, konkrete Vorhaben in den Städten und Gemeinden durch aktives Handeln zu unterstützen. Dazu zähle ich insbesondere die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten. Diese Regelung wird zur Verfahrens-vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung beitragen. Gemeinden und Investoren werden dadurch außerdem entlastet.
Ein weiteres stadtentwicklungspolitisches Problem, das dem Ziel einer qualitätvollen Innenentwicklung der Städte und Gemeinden widerspricht, greifen wir mit diesem Gesetz ebenfalls auf:
In den letzten Jahren prägen zunehmend verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude das Bild vieler Städte, teilweise auch der Innenstädte. Solche „Schrottimmobilien“ stellen aufgrund ihrer negativen Ausstrahlung auf die Umgebung für viele Kommunen eine große Herausforderung dar.
Nicht selten werden solche Immobilien als Spekulationsobjekte gehalten, die nach und nach dem Verfall preisgegeben sind. Strukturschwache Regionen, die mit wirtschaftlich bedingten Bevölkerungsverlusten und auch mit den Folgen des demografischen Wandels kämpfen, sind davon besonders betroffen. Dies gilt sowohl für die Großstädte als auch für Gemeinden im ländlichen Raum.
Erlauben Sie mir noch den Hinweis darauf, dass die Bundesregierung dem Wunsch zu einem verbesserten Vorschlag für die rechtliche Unterstützung des energieeffizienten und klimaneutralen Quartiersumbaus nachgekommen ist. Wir wollen energieeffiziente Lösungen, die einerseits dem Klimaschutz Rechnung tragen, die aber auch wirtschaftlich sind und von den Haus- und Grundstückseigentümern angenommen werden. Ordnungspolitische Zwänge sind der falsche Weg.
Auch wollen wir durch eine Änderung des Städtebaurechts eine verbesserte Steuerung von Vergnügungsstätten ermöglichen und für die Anwendung städtebaulicher Verträge klarstellende Regelungen aufnehmen.
Wir haben einen guten Gesetzentwurf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einige interessante Punkte angesprochen, die wir in den Beratungen diskutieren werden.
Im Bau- und Planungsrecht ist es eine gute und bewährte Tradition im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zusammen mit ausgewählten Kommunen im Planspiel gesetzliche Auswirkungen zu testen. Die Ergebnisse des Planspiels und der vereinbarten Sachverständigenanhörung fließen in unsere Entscheidungsfindung ein.
Ich bin optimistisch, dass wir diesen Gesetzentwurf – so wie seine Vorgänger – im guten und offenen Gedankenaustausch beraten. Es wird für mich, nach mehr als 20 Jahren, wohl das letzte parlamentarische Verfahren zur Änderung des Baugesetzbuches sein. Mein persönlicher Wunsch ist es, dass wir es auch dieses Mal wieder quer durch alles Fraktionen schaffen, zu einem breiten Konsens über die wesentlichen Änderungen des Baugesetzbuches zu kommen.
Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum ist gerade im Baubereich für alle Akteure in den Rathäusern aber auch für Investoren ein nicht zu unterschätzendes hohes Gut. Deshalb sind Deutscher Bundestag und Bundesrat gut beraten, beim Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung möglichst mit großer Mehrheit an einem Strang zu ziehen. Das erfordert Kompromisse in der Sache – lassen Sie uns darüber reden.
Ich wünsche uns fruchtbare Beratungen.
Weitere Informationen
Pressemitteilung vom 30.11.2012: Innenentwicklung der Städte und Gemeinden stärken