Neben der Kommunalpolitik bildet die Bau- und Wohnungspolitik einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit von Peter Götz im Deutschen Bundestag. Peter Götz ist auch in der 17. Legislaturperiode Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages und Beauftragter für Bau- und Stadtentwicklung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten in diesem Fachbereich gehören u.a. die Themen Stadtentwicklung, Bau- und Planungsrecht (BauGB), Baulandpolitik, Bodenordnung, Städtebauförderung, Soziale Stadt und Stadtumbau.
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts hat die Bundesregierung einen guten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, erklärt Peter Götz als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Baugesetzbuch (BauGB).Sowohl das Baugesetzbuch als auch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden geändert. Dabei soll die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt werden. Die Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Fläche muss künftig besonders begründet werden. Ferner soll es den Kommunen erleichtert werden, in ihren Bebauungsplänen eine gewollte städtebauliche Verdichtung vorzusehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen vor, die zu einer geordneten Entwicklung im Außenbereich des ländlichen Raums beitragen soll. (Rede zu Protokoll 29.11.2012)
In der Debatte zum Programm „Soziale Stadt“ und „40 Jahre Städtebauförderung“ führt Peter Götz u.a. aus, dass die Bundesregierung auch weiterhin die Städte und Gemeinden bei nötigen Investitionen im Bereich der Städtebauförderung und der Stadtentwicklung unterstützt. Dies gelte gerade auch in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen. „Dafür“, so Götz, „und das ist seit mehr als 40 Jahren unstrittig, sind die Städtebauförderungsprogramme ausgezeichnet geeignet. Für uns ist ein ressortübergreifender, stadtteilbezogener Ansatz ein zentraler Erfolgsfaktor in der Stadtentwicklung. Deshalb haben wir neue Schwerpunkte gesetzt und den Energie- und Klimafonds auch für die Finanzierung von Maßnahmen der Stadtentwicklungspolitik geöffnet.“ (18. Oktober 2012, zur Rede im Wortlaut und als Video)
Zur Forderung von SPD und Grünen zu Tempo 30 in Städten und Gemeinden erklärt Peter Götz in der Aktuellen Stunde u.a. „die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden wissen am besten, was für ihre Stadt gut ist. Sie setzen sich tagtäglich mit ihren Bürgern auseinander und sollen deshalb selbst entscheiden können, wo sie ein 30-Zone für richtig halten und wo nicht. Wir wollen nicht, dass der Bund überall Tempo 30 einführt. Die vorhandene breite Palette der Verkehrsgestaltung ist ein wichtiger Bestandteil kommunaler Planungshoheit, der in kommunaler Verantwortung bestens aufgehoben ist“. (27. Juni 2012, zur Rede im Wortlaut und als Video)
In der Debatte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Flächenverbrauch wirkungsvoll reduzieren“ kritisierte Peter Götz, dass die Grünen mit ihrem Antrag neue kommunale Aufgaben wie „Nachweispflichten für Innenentwicklungspotentiale“, „verpflichtendes Flächenmonitoring“ oder die bei der letzten Novelle zum Baugesetzbuch abgeschaffte „Revisionspflicht für Flächennutzungspläne“ einführen wollen. Das ist der falsche Weg. Dagegen wollen CDU und CSU die kommunale Planungshoheit stärken, damit die Kommunen ihre Entwicklung eigenverantwortlich steuern können. (20. Oktober 2011, zur Rede im Wortlaut und als Video)
Zum Thema 40 Jahre Städtebauförderung redete Peter Götz Anfang Juli im Plenum des Deutschen Bundestages: Die Urbanisierung unserer Städte ist ohne Frage ein Zukunftsthema des 21. Jahrhunderts. Die Städtebauförderung ist ein unverzichtbarer Teil zur lebenswerten Gestaltung von Städten und Gemeinden. Sie ist seit 40 Jahren das Erfolgsmodell für eine gute städtebauliche Entwicklung. Zusätzlich zu den 410 Millionen Euro Städtebaufördermittel für das kommende Jahr, plant die Bundesregierung 92 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds für die energetische Stadtsanierung ein. (8. Juli 2011, zur Rede im Wortlaut)
In der 2./3. Lesung zum Atomgesetz und seiner Begleitgesetze stand u.a. das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden und zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zur Debatte. Peter Götz führte u.a. aus: Mit den klimapolitischen Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB) stärkt die Union die klimagerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden. Wir geben den Kommunen dabei einen zusätzlichen Gestaltungsrahmen und schaffen im Bau- und Planungsrecht mehr Rechtssicherheit. Die Energiewende in Deutschland wird nur gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen gelingen. Wir brauchen die Kommunen als Partner. Ihre Schlüsselfunktion bei Energieeffizienz und Klimaschutz, bei der Erzeugung alternativer Energien und bei der Speicherstruktur ist offensichtlich (30. Juni 2011, zur Rede im Wortlaut und als Video)
In der verbundenden Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages zu den Themen Klimaschutz im Gebäudebereich, C02-Gebäudesanierungsprogramm und Energieeffizienz erklärt Peter Götz u.a. : Im Rahmen der Weiterentwicklung des Energiekonzepts werden wir ab 2012 für die energetische Gebäudesanierung jährlich 1,5 Milliarden Euro als zinsverbilligte KfW-Kredite und als Zuschüsse zur Verfügung stellen. Davon sind auch für die Sanierung kommunaler Gebäude 100 Millionen Euro geplant. Zudem können in zehn Jahren jährlich 10% der Kosten für energetische Sanierung steuerlich abgesetzt werden. (10. Juni 2011, zur Rede im Wortlaut und als Video)
Streichung der Altschulden für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern war Thema einer Plenardebatte im Deutschen Bundestag. Dazu führte Peter Götz u.a. aus, „dass mit dem 2002 aufgelegten Programm „Stadtumbau Ost“ viel zur Stabilisierung und Sicherung des Lebensumfelds der Menschen erreicht wurde. Fast 400 Städten und Gemeinden hat dieses Programm bei der Strukturbewältigung geholfen. Dazu kam als wichtige Unterstützung die Altschuldenhilfe. Die Fördermittel für die Altschuldenhilfe betragen 1,1 Mrd. Euro und noch sind nicht alle Gelder abgerufen. Das Empirica-Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung der Altschuldenentlastung für den Erfolg des Programms „Stadtumbau Ost“ nicht zwingend erforderlich ist. Das Gutachten schlägt vor, stattdessen den Schwerpunkt auf die Sanierung von Altbauten in den Innenstädten zu legen. Das kommt unseren Zielen entgegen. Wir wollen die Förderkulisse bei den Städtebauförderprogrammen neu definieren. Deshalb wollen wir erreichen, dass die Städtebauförderung auf dem Niveau von 455 Mio Euro verstetigt wird.“ (26. Mai 2011, zur Rede im Wortlaut und als Video)
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Klimaschutz in der Stadt“ erklärt Peter Götz in seiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages: „Klimaschutz in der Stadt ist ein wichtiges Zukunftsthema. Deshalb wollen wir – wie im Koalitionsvertrag beschlossen – bei der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuch (BauGB) den Klimaschutz im Bau- und Planungsrecht verankern. Bis heute hat der Bund rd. 7,1 Milliarden Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogamm eingesetzt und damit Investitionen in Höhe von rd. 78 Milliarden Euro ausgelöst. Dadurch wird der CO2-Ausstoß alljährlich um 4,7 Millionen Tonnen reduziert. Um die großen Energiepotentiale im Gebäudebereich zu aktivieren, sollte dieses Programm – trotz knapper öffentlicher Mittel – weiter ausgebaut werden. Zur Motivation für Gebäudeeigentümer ist dabei auch die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu prüfen.“ (April 2011, zur Rede im Wortlaut und als Video)
Peter Götz führte in seiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages als Mitinitiator zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Anwohnerfreundlicher Ausbau der Rheintalbahn“ u.a. aus: „Im Streckenabschnitt zwischen Karlsruhe und Rastatt schneiden sich zwei der wichtigsten europäischen Schienenstrecken im europäischen Netz (TEN). An dieser entscheidenden Stelle befindet sich ein besonderes Nadelöhr. In Rastatt selbst verengt sich die Passage auf einer Gesamtlänge von 7,5 km von vier auf lediglich zwei Gleise. Nach einem langwierigen Verfahren ist 1998 – also seit mehr als 12 Jahren – als Lösung des Problems die Planung des Rastatter Tunnels rechtskräftig planfestgestellt worden. Aber die schnellste Planung und beste Bürgerbeteiligung nützt wenig, wenn danach Jahrzehnte nichts passiert. Einer abgeschlossenen Planung muss zeitnah das Geld für die Realisierung folgen. Nur dann können wir mit einer Akzeptanz der betroffenen Menschen rechnen. Deshalb gehören fertige Projekte – wie der Rastatter Tunnel – runter vom Abstellgleis.“ (März 2011, zur Rede im Wortlaut)
In der Debatte zum Antrag „Grundrecht auf Wohnen sozial, ökologisch und barrierefrei gestalten“ erklärt Peter Götz u.a., „dass für die Einführung eines speziellen Grundrechts auf Wohnen auf Bundesebene weder ein Bedarf gesehen wird, noch sei ein solches Recht geeignet, die Lebenssituation der von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen zu verbessern.“ Er erklärt: „In Deutschland haben wir durch die Garantie der Menschenwürde in Art 1 GG und durch das in Art. 20 GG verankerte Sozialstaatsprinzip die Verpflichtung des Staates die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger zu schaffen. Hinzu kommt die Unterbringung Obdachloser aufgrund der polizei- und ordnungsrechtlichen Vorschriften auf kommunaler Ebene. Insgesamt hat die Wohnungsversorgung seit Mitte der 90-ziger Jahre einen Stand erreicht, bei dem breite Schichten der Bevölkerung gut bis sehr gut mit Wohnraum versorgt sind. Dies gilt insbesondere auch für einkommensschwache Haushalte. Deshalb hat die Bundesregierung in 2006 im Rahmen der Föderalismusreform die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung auf die Länder übertragen. Diese erhalten dafür jährlich zweckgebunden mehr als 500 Mio Euro, so dass regional differenziert gezielt und bedarfsgerecht gefördert werden kann.“ (Februar 2011, zur Rede im Wortlaut)
In der Aktuelle Stunde zu Schlaglöchern auf kommunalen Straßen führt Peter Götz im Plenum des Deutschen Bundestages aus: Die aktuellen winterbedingten Straßenschäden in Deutschland werden von den Kommunen auf etwa 2,3 Milliarden Euro geschätzt. In den Gemeinden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein enormer Investitionsstau aufgebaut – und dies nicht nur beim Straßenbau. Viele Kommunen haben sich von der permanenten Unterfinanzierung, deren Ursachen weit in die kommunalfeindliche Politik der Schröder-Regierung zurückgehen, noch nicht erholt. Deshalb muss es allen staatlichen Ebenen darum gehen, den Kommunen durch stabile Gemeindefinanzen wieder insgesamt Luft zum Atmen zu verschaffen. Das gilt für den Bund, aber auch für die eigentlich zuständigen Länder. (Januar 2011, zur Rede im Wortlaut)
Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Baugesetzbuch (BauGB) gab Peter Götz zu einem Antrag, der mit Hilfe des Baugesetzbuches das Angebot von Spielhallen regeln und begrenzen soll, zu bedenken, dass derzeit im zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Vorbereitungen für eine Novellierung des BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelaufen sind. Deshalb mache es wenig Sinn, einzelne Punkte herauszugreifen und isoliert im parlamentarischen Verfahren zu behandeln, vielmehr sollten Fragen und Probleme im Gesamtzusammenhang behandelt werden. Im übrigen sind die Kommunen auch jetzt schon nach dem geltenden Bauplanungsrecht und nach Vorhandensein eines Bebauungsplans in der Lage, Ansiedlungen von Spielhallen, Kasinos und anderen so genannten Vergnügungsstätten in den einzelnen Baugebieten differenziert zu steuern. In 2011 wird sich der federführende Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages intensiv mit dem Bau- und Planungsrecht insgesamt befassen. Dazu gehören neben Fragen zum Bauen im Außenbereich, Klimaschutzfragen im Innenbereich oder im Zusammenhang mit der Zulässigkeit bestimmter Vorhaben, auch die Frage der Genehmigung von Spielhallen. (Januar 2011, zur Rede im Worlaut)
Bei der Debatte zum CO2-Sanierungsprogramm und der Städtebauförderung erinnert Peter Götz an die knapp 40 jährige Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung – unabhängig davon, ob der Umfang der Förderung mal wächst oder wegen notwendiger Haushaltskonsolidierung sinkt. Auch in Rastatt oder Baden-Baden wurden nach Abzug der französischen Streitkräfte ganze Stadtteile mit Städtebaufördermittel neu geordnet. Er fordert, dass aufgrund der Mittelreduktion die Effizienz der Städtebauförderung verbessert werden und durch eine Bündelung der verschiedenen Programme Überscheidungen und Doppeleffekte vermieden werden muss. „Die Städtebauförderung ist ein Konjunkturprogramm, das viele private Investitionen auslöst und damit eine wichtige Stütze für das heimische Handwerk und den Mittelstand darstellt. „Das gleiche gilt im übrigen auch für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm“, erklärt Götz und begrüßt, dass die Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm aufgehoben wurde und die Antragsteller wieder ihre Bundeszuschüsse im Bereich der erneuerbaren Energien und bei der energetischen Sanierung im Gebäudebestand abrufen können. (Juli 2010)
In seiner Rede zur Vorlage der Bundesregierung „Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland“ machte Götz deutlich, dass Deutschland einen zwar sehr differenzierten aber intakten Immobilienmarkt aufweist. Götz: „In der weltweiten Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die deutsche Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stabil ist. Weiterhin muss unser Ziel sein, dass unsere gute Lebensqualität auch durch einen hohen Wohnungsstandard gekennzeichnet ist.“ Der Anteil der Immobilienwirtschaft an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung beträgt rd. 19 Prozent (nahezu 400 Mrd. Euro). Mit fast 86 Prozent stellen Immobilien den herausragenden Anteil an deutschen Anlagevermögen dar. (Februar 2010, zur Rede im Wortlaut)
Im Rahmen der Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages zur Regierungserklärung Verkehr, Bau und Stadtentwicklung führte Peter Götz aus, dass die Stadtentwicklungspolitik und der komplexe Bereich der Gebäudesanierung vor dem Hintergrund des Klimawandels die baupolitischen Herausforderungen der Zukunft sind. Antworten auf den demografischen Wandel, den Schutz der Ressourcen und die Fragen des sozialen Zusammenhalts in Wohnquartieren sind ebenso wichtig, wie Lösungsbeiträge zum Erhalt historischer Bausubstanz und Stadtstrukturen. Bei der Wieder- und Umnutzung innerstädtischer Industrie- und Militärbrachen kann ein offensives Immobilienmanagement des Bundes seinen Beitrag leisten. Weitere Schwerpunkte werden die Städtebauförderung und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sein. (November 2009, zur Rede im Wortlaut)