Für die betroffenen freiwilligen Fahrer eröffneten sich ein effektives und gleichzeitig einfaches Verfahren. Nach Inkrafttreten des Gesetzes kann auch die baden-württembergische Landesregierung die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend der regionalen und örtlichen Bedürfnisse selbst ausgestalten. Für die Hilfsorganisationen ist es wichtig, dass sie neben der internen Einweisung auch eine organisationsintere Prüfung auf Ersatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t durchführen können.
Immer wieder stand Götz in dieser Frage im Kontakt mit den Verantwortlichen der Wehren und Rettungsdienste seines mittelbadischen Bundestagswahlkreises. Vor seinem Einzug in den Deutschen Bundestag war der CDU-Politiker als Bürgermeister in Gaggenau auch für die Feuerwehren zuständig. Deshalb freut er sich über dieses lang erkämpfte positive Ergebnis besonders.