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Risiko von strukturellen Nachteilen für Haushalte von Bund und Ländern 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm auch deutliche Aussagen über die von Rot-Grün geforderten Euro-Bonds getroffen. Zu deren Auswirkungen auf die Kommunen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

 

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war immer klar, dass sich die Bundesrepublik Deutschland keinem unüberschaubaren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Automatismus einer Haftungsgemeinschaft unterwerfen darf. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nunmehr auch allen Kritikern vor Augen geführt worden, dass die Bundesregierung diese Grenze nie überschritten hat.

So gut wie ausgeschlossen hat das Verfassungsgericht die von der Opposition geforderten Euro-Bonds, also die Haftungsübernahme durch eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden. Das ist eine schallende Ohrfeige für SPD und Grüne, die mit ihrer Politik zum Nachteil der deutschen Steuerzahler auch das europarechtliche Verbot der Haftungsübernahme für andere Staaten ignorieren.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich von Anfang an gegen Euro-Bonds ausgesprochen. Abgesehen von den vielen anderen mit ihnen verbundenen Risiken würde die rot-grüne Opposition auf jeden Fall steigende Zinssätze für die öffentlichen Haushalte in Deutschland billigend in Kauf nehmen. Allein bei den Zinszahlungen der Städte, Gemeinden und Landkreise bedeutete ein Anstieg des Zinssatzes um nur ein Prozent eine jährliche Mehrbelastung von rund 1,5 Milliarden Euro. Die Oppositionsparteien würden also nicht nur strukturelle Nachteile für die Haushalte von Bund und Ländern riskieren. Sie ignorieren auch die Interessen der Kommunen, die an dieser politischen Entscheidung gar nicht beteiligt sind.

 

Hintergründe

1. Stellungnahme des ifo Instituts zu Euro-Bonds vom 17.8.2011, Auszug: „Für Deutschland brächte eine durch die Vergemeinschaftung der Haftung künstlich herbeigeführte nominale Zinskonvergenz (und effektive Zinsdivergenz) langfristig erhebliche Mehrkosten mit sich. (…) Bezogen auf die gesamte derzeitige Bruttoschuld der Bundesrepublik Deutschland von 2080 Mrd. € (Stand: Ende 2010) resultieren daraus zusätzliche Zinskosten von 47 Mrd. € pro Jahr. (…) Es steht (…) zu befürchten, dass die Eurobonds den Anreiz zur Konsolidierung im Euroraum verringern werden, weil ja die Disziplinierungswirkung der Zinsspreads entfällt. Wer sich stärker verschuldet als der Durchschnitt, treibt zwar die Zinsen für die Eurobonds etwas nach oben, doch trifft dieser Nachteil größtenteils andere Euroländer statt nur ihn selbst. Je kleiner ein Land ist, desto kleiner ist der Anteil der negativen Konsequenzen einer zusätzlichen Verschuldung, der auf dieses Land entfällt, und desto leichtfertiger wird es sich verschulden.“

2. Aus Sicht der weltgrößten Ratingagentur Standard & Poor′s (Forum Alpbach, 3.9.2011): Gemeinsame Staatsanleihen der Euro-Staaten wären mit dem Rating des schwächsten Mitgliedslandes zu bewerten.

3. Helmut Kohl zu den Ursachen der Euro-Krise in der Zeitschrift „Internationale Politik“ (IP, Ausgabe 05/2011), Auszug: „Und diese beiden Entscheidungen (Anm.: Aufnahme Griechenlands in Euro-Zone, Aufweichung der Stabilitätskriterien) sind für mich die wesentlichen Ursachen für die Fehlentwicklungen, die wir heute in der Euro-Zone bzw. in einzelnen Mitgliedstaaten erleben müssen und die wir zu Recht beklagen. Beide Entscheidungen sind – das wird in unserem Land ja gerne vergessen – von Rot-Grün zu verantworten. Und das hat (…) nichts mit den vermeintlichen Zwängen der Realpolitik zu tun, sondern war schlicht verantwortungslos. Die Folgen unterstreichen dies deutlich.“