Achtung! Diese Seite dient der Dokumentation und wird seit Oktober 2013 nicht mehr aktualisiert.

Gemeinden können in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden

Zur aktuellen Debatte über die Änderung des Baugesetzbuches in § 35 (Außenbereich der Gemeinden) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„In diesem Jahr wollen wir das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie im Koalitionsvertrag verankert, umfassend prüfen und an die Entwicklung anpassen. Das geltende Bau- und Planungsrecht hat sich bewährt und wird von den Städten und Gemeinden in hohem Maße akzeptiert. Im Wesentlichen wird es bei der Novellierung deshalb darum gehen, die bestehenden Planungsinstrumente fortzuschreiben.

Für das Bauen im Außenbereich haben die Kommunen schon heute einen Instrumentenkasten, aus dem sie auswählen können. Von der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für den Außenbereich, über die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne, die den Außenbereich der Gemeinde ganz oder teilweise erfassen, bis zur Ausweisung von Sondergebieten in Bebauungsplänen für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe.

Ansiedlungen von Anlagen der Intensivtierhaltung haben in bestimmten Regionen im planungsrechtlichen Außenbereich stark zugenommen. Wie mit der Problematik umgegangen wird, können die Gemeinden in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden. Zum Beispiel sind im Landkreis Emsland derzeit mehrere Gemeinden dabei, mit den Instrumenten der geltenden Bauleitplanung die Entwicklung größerer Anlagen zur Haltung von Tieren zu steuern.

Unabhängig davon werden wir das Thema mit in die Beratungen zum BauGB aufnehmen und – wenn notwendig – auch Lösungen finden. Es ist unsere politische Aufgabe, das Für und Wider sorgfältig im parlamentarischen Verfahren abzuwägen. Und das werden wir tun.

Neben dem Außenbereich muss bei der Novellierung des Bau- und Planungsrechts auch der Innenbereich stärker Berücksichtigung finden. Innenstädte und Ortskerne sind die Schlüssel für eine gute Stadtentwicklung. Urbanität und Baukultur setzen den qualitativen Anspruch für eine attraktive Kommune, in der man gerne lebt.

Und schließlich sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden. Dies wird zu Kostenentlastungen vor allem im kommunalen Bereich führen.

Es ist im Planungsrecht eine gute Tradition, mit ausgewählten unterschiedlichen Städten, Gemeinden und Kreisen zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens die Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen zu erproben.

 

Im Gegensatz zu den Grünen wollen wir das Bau- und Planungsrecht nicht gestückelt, sondern im Zusammenhang beraten und in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Das ist für die, die in den Kommunen damit arbeiten müssen, der bessere Weg.“