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Kommunen profitieren vom Wachstumsimpuls des Jahres 2010

Nach der heute vorgestellten Steuerschätzung werden die Kommunen im laufenden Jahr 2012 rund 3,9 Milliarden Euro mehr einnehmen als im vergangenen Jahr 2011. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Die prognostizierten Steigerungen der Steuereinnahmen von 5,1 Prozent im Jahr 2012 bzw. 4,6 Prozent im Jahr 2013 kommen für die Kommunen wie gerufen.

Besonders erfreulich ist, dass das Aufkommen der Gewerbesteuer in diesem Jahr erstmals das Vorkrisenniveau des Jahres 2008 überschreiten wird. Das ist eine wichtige Erfolgsmarke der auf Wachstum ausgerichteten Politik der Bundesregierung. Die Entwicklung beweist, dass die Kommunen vom Wachstumsimpuls des Jahres 2010 nachhaltig profitieren.

Da sich Bund, Länder und Gemeinden bis 2016 auf 29,4 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen einstellen können, sichert dies auf allen staatlichen Ebenen kommunalrelevante Handlungsspielräume. Außerdem liegt auf der Hand, dass der Staat tatsächlich über die Möglichkeit verfügt, den Steuer-Grundfreibetrag anzuheben und die gegenüber den Steuerzahlern ungerechte kalte Progression zu bekämpfen.

Aus kommunalpolitischer Sicht ist besonders zu begrüßen, dass vorübergehende Mindereinnahmen, die mit dieser von der Koalition geplanten Steuersenkung ab 2013 einhergehen werden, zu zwei Dritteln vom Bund und nur zu einem Drittel von Länder und Gemeinden getragen werden sollen. Von dem durch die Steuersenkung initiierten Wachstumsimpuls werden die Kommunen in vollem Umfang profitieren, das belegt die Entwicklung der vergangenen Jahre.“

Hintergrund

Der von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 7. Dezember 2011 beschlossene Entwurf eines „Gesetzes zum Abbau der kalten Progression“ sieht eine Änderung des Einkommensteuertarifs vor. Diese für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehene Tarifkorrektur lässt die bestehende Struktur des progressiven Einkommensteuertarifs unverändert, sorgt aber dafür, dass es bei Einkommenserhöhungen im Ausmaß der Inflation zu keinem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung kommt. Ziel ist keine Steuersenkung im traditionellen Sinn, sondern ein Ausgleich für die verdeckten Steuererhöhungen aus der kalten Progression.

Im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung nach § 1 des Finanzausgleichsgesetzes wird der Bund einmalig die Steuermindereinnahmen allein tragen, die auf den weitergehenden Ausgleich der kalten Progression durch die vorgesehene prozentuale Anpassung des Tarifverlaufs an die Preisentwicklung entfallen.