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Die Bundesregierung plant, die Kommunen allein bis 2015 in einer Größenordnung von mehr als zwölf Milliarden Euro zu entlasten. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird an diesem Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz: 

„Heute ist ein guter Tag, nicht nur für Europa, sondern auch für Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland. Denn die Finanzkraft der Kommunen wird durch die christlich-liberale Bundesregierung entscheidend gestärkt.

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, das der Bundestag in erster Lesung berät, erhöht der Bund seine Beteiligung an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 2012 werden 45 Prozent der Kosten übernommen, 2013 sind es 75 Prozent. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund diese Ausgaben vollständig erstatten.

 

Gemeinsam mit dem bereits beschlossenen Bildungspaket entlastet der Bund die Kommunen bis 2020 in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliarden Euro.

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen beseitigen wir einen kommunalfeindlichen Akt der früheren rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003. Damals wurde die Altersgrundsicherung eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Seit ihrer Einführung haben sich die Kosten dieser Grundsicherung verdreifacht. Die jetzt beginnende Kostenübernahme der Altersgrundsicherung durch den Bund reiht sich ein in viele kommunalfreundliche Wegmarken der christlich-liberalen Koalition.

 

Der Wohlstand in Deutschland kann nur mit leistungsfähigen Kommunen gesichert werden. Wir wollen den Menschen vor Ort die Chancen und Möglichkeiten geben, damit sie ihre Heimat selbst gestalten können. Das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen ist dazu ein bedeutender Beitrag des Bundes.“