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„Angebot von Spielhallen mit dem Baugesetzbuch begrenzen“

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

(Drs. 4199)

 

Anrede,

Es ist unstrittig: In den letzten Jahren hat die Anzahl von Spielhallen, die dem bauplanungsrechtlichen Begriff der Vergnügungsstätten zuzurechnen sind, zugenommen. Mit ihrem Antrag wollen die Grünen deshalb die Baunutzungsverordnung ändern. Es ist kein Geheimnis, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für das Bauplanungsrecht unter anderem vorsieht, die BauNVO umfassend zu prüfen. Wie ferner bekannt ist, laufen zurzeit im dafür zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Vorbereitungen für die notwendigen Änderungen beim BauGB und bei der BauNVO. Wir wollen sie nicht einzeln, sondern insgesamt in einem Gesetzgebungsverfahren beraten. Es macht wenig Sinn, von der Tierhaltung im Außenbereich über Kindertageseinrichtungen bis zu den Vergnügungsstätten jeden Einzelvorgang isoliert durchs parlamentarische Verfahren zu schicken. Wir sollten bei unserem Handeln auch an die denken, die in den Kommunen damit arbeiten müssen.

Deshalb begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den von Bundesminister Dr. Ramsauer eingeschlagenen Weg, den notwendigen Änderungsbedarf sorgfältig zu prüfen, um danach in sogenannten Feldversuchen die Auswirkungen mit den Betroffenen – nämlich den Städten und Gemeinden – zu bewerten. Dieses Verfahren hat sich bei allen Baugesetzbuchnovellen, die ich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bearbeiten und begleiten durfte, sehr bewährt. Und an Bewährtem sollte man ohne Not nichts ändern. Durch dieses Vorgehen werden die Kommunen sehr frühzeitig beteiligt. Das ist uns sehr wichtig.

So hat das Deutsche Institut für Urbanistik, Difu, im vergangenen Jahr eine Kommunalumfrage zum Novellierungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung ausgewertet und veröffentlicht, an der sich 158 Städte und Gemeinden beteiligt haben. Als Ergebnis der Umfrage kann festgestellt werden, dass das Instrumentarium der geltenden BauNVO grundsätzlich zur Bewältigung der anstehenden städtebaulichen Aufgaben ausreicht. Gleichwohl sieht die kommunale Ebene in Detailfragen einen Nachbesserungsbedarf. Wir wollen die kommunalen Erfahrungen und Auswirkungen nicht ignorieren, sondern bei den Beratungen zu den notwendigen Gesetzesänderungen berücksichtigen. So wurde in den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Urbanistik organisierten „Berliner Gesprächen“ zum Städtebaurecht, an denen unter anderem Praktiker aus den Kommunen beteiligt waren, auch die Fragen nach der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten diskutiert. Dort wurde deutlich, dass bereits das geltende Bauplanungsrecht den Kommunen erlaubt, die Ansiedlung von Spielhallen, Kasinos und anderen sogenannten Vergnügungsstätten in den einzelnen Baugebieten differenziert zu steuern. Hierbei ist zu beachten, dass die Steuerung im Allgemeinen die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde erfordert. Nach dem vorliegenden Bericht über die „Berliner Gespräche“ scheint es außerdem einen Trend zu geben, moderne Spielzentren mit mehreren kerngebietstypischen Spielhallen an Ausfallstraßen in Gewerbegebieten anzusiedeln.

Unabhängig davon wird die im Antrag der Grünen angesprochene Problematik der Spielsucht gesehen. Zu Recht hat sich der Gesundheitsausschuss in dieser Woche mit der Suchtprävention auseinandergesetzt und vor allem die Fragen des Jugendschutzes erörtert. So sind bei der Glücksspiel-VO Verbesserungen notwendig. Die Frage, ob das Baurecht das geeignete Instrumentarium bietet, diese Negativentwicklung zu verhindern, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Wir haben bereits heute eine Reihe von planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, die vor Ort angewandt werden können.

Für CDU und CSU sind die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Planungshoheit hohe Güter, die wir stärken müssen. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich zu entscheiden, was für die Bewohner ihrer Stadt oder Gemeinde richtig oder falsch ist. Das ist in jedem Fall besser als Vorgaben aus Berlin oder Brüssel. Wir sollten prüfen, wie wir im Gesetzgebungsverfahren zum BauGB und der BauNVO die Steuerungsmöglichkeiten planungsrechtlich stärken können und wie durch klarstellende Regelungen die Handhabung vor Ort einfacher wird. Alle paar Wochen einzelne Bestimmungen der BauNVO herauszufischen und zu ändern, ist kontraproduktiv und verwirrt die Akteure, weil sie zu Recht davon ausgehen, dass wir – wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt – in dieser Legislaturperiode die BauNVO insgesamt in die Hände nehmen.

Wir werden uns im federführenden Bundestagsausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in diesem Jahr mit dem Bau- und Planungsrecht ausführlich befassen. Dazu gehört neben Fragen zum Bauen im Außenbereich, Klimaschutzfragen im Innenbereich oder im Zusammenhang mit der Zulässigkeit bestimmter Vorhaben auch die Frage der Genehmigung von Spielhallen. Deshalb plädiere ich dafür, das Bau- und Planungsrecht im Gesamtzusammenhang zu sehen und nicht jetzt durch Aktionismus und Schauanträge in den Städten und Gemeinden Verwirrung zu erzeugen. Vor diesem Hintergrund lehnen CDU und CSU den Antrag der Grünen ab.