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EU-Richtlinie verhindert Absenkung der gesetzlichen Grenzwerte 

Das Bundesverkehrsministerium sieht nur bedingt Möglichkeiten für den Gesetzgeber, den von Motorrädern verursachten Lärm auf der L 564 zwischen Loffenau und Bad Herrenalb zu verringern. Die von der Gemeinde geschilderte Problematik sei nicht einer unzureichenden Vorschriftenlage anzulasten, sondern auf spezielles Fahrverhalten zurückzuführen, betont der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheurer, MdB, in seinem Antwortschreiben an Peter Götz. Der mittelbadische CDU-Bundestagsabgeordnete hatte dem Ministerium eine Loffenauer Resolution übermittelt, in der „rechtliche, technische und ordnungspolitische Lösungen“ angemahnt werden, um Bewohner und Gäste des staatlich anerkannten Erholungsorts vor Motorradlärm besser zu schützen.

 

Ganz oben im Forderungskatalog steht die Senkung der gesetzlichen Grenzwerte für Zweiräder auf 70 dB (A). Dieser Wunsch der Loffenauer habe derzeit keine Chance auf Verwirklichung, so das Bundesverkehrsministerium. Grund: Die maximal zulässigen Geräusch-Emissionen von Krafträdern sind durch die EU-Richtlinie 97/24/EG europaweit geregelt. Deutschland sei verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen, betont Scheurer in seiner schriftlichen Stellungnahme. Ohnehin gehe die Loffenauer Resolution sogar noch über die Vorschriften für Pkw hinaus. Der derzeitige Grenzwert für diese Fahrzeuge liege im Allgemeinen bei 74 dB (A), verdeutlicht der Parlamentarische Staatssekretär. Gleichwohl werde sich das Bundesverkehrsministerium „nach wie vor weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Geräuschanforderungen an Krafträder so schnell wie möglich an den jeweils neuesten Stand der Technik angepasst werden.“

 

Als geeignetes Mittel zur besseren Kontrolle der als störend empfundenen Motorräder nennt das Bundesverkehrsministerium die sogenannte Nahfeldmessmethode. Damit könne die Verkehrspolizei besonders laute, meist technisch veränderte Maschinen ermitteln. Die Gesetzeslage sei dabei schon jetzt eindeutig. „Werden Änderungen an Motorrädern vorgenommen, durch die das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird, erlischt die Betriebserlaubnis“, so Scheurer in seiner Antwort an Götz. Und auch dieser Hinweis in seiner Stellungnahme lässt aufhorchen: Das Bundesverkehrsministerium will „in Kürze“ zusammen mit den Ländern einen eigenen Tatbestand im Bußgeldkatalog schaffen. Der Fahrer eines manipulierten Motorrads soll mit 90 Euro, der Halter mit 135 Euro zur Kasse gebeten werden – plus drei Punkte im Verkehrszentralregister.

 

Die ebenfalls von der Gemeinde Loffenau geforderte Einführung einer Halterhaftung ist nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland jedoch nicht umsetzbar. Nach dem unveränderlichen Verfassungsgrundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ könne der Eigentümer eines Motorrads nicht zur Rechenschaft gezogen werde, wenn ein anderer mit seiner Maschine gegen ein Tempolimit verstoße.

 

Auch Frontkennzeichen für Motorräder, wie von der Gemeinde Loffenau in die Diskussion gebracht, sind für das Bundesverkehrsministerium kein geeignetes Mittel, um dem Loffenauer Lärmproblem zu begegnen. Bis Mitte der 50er-Jahre waren motorisierte Zweiräder noch mit derartigen Schildern unterwegs. Seitdem aber wird laut Scheurer auf Frontkennzeichen verzichtet, weil sie unter anderem bei Unfällen mit Fußgängern die Verletzungsgefahr erhöhen. Bund und Länder seien vielmehr gemeinsam der Auffassung, dass vermehrte Anhaltekontrollen von Motorrädern, insbesondere an Unfallschwerpunkten, wirksam Abhilfe schaffen können. Geschwindigkeitsmessanlagen sollen technisch so aufgerüstet werden, dass sie künftig auch Heckfotos schießen können.