Wären sie das im Sinne des EU-Rechts, würde der Charakter des Ehrenamts, das in Deutschland eine lange Tradition hat, vollkommen verkannt werden, erklärte der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Hans-Peter Kröger in der AG Kommunalpolitik, deren Vorsitzender Peter Götz ist.
„Das Ehrenamt ist eines der wichtigsten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Der Dienst für den Nächsten in der Freizeit ist eben gerade kein Arbeitsverhältnis. Auch die in Brüssel angestrebte Variante, dass man ehrenamtliche Tätigkeit grundsätzlich als Arbeitsverhältnis ansieht aber für ehrenamtliche Feuerwehrleute eine Ausnahme macht, widerspricht dem Charakter dieses gesellschaftlichen Dienstes. Da man die ehrenamtliche Tätigkeit nur in Deutschland und Österreich kennt, ist der Kommission in Brüssel gar nicht bewusst, was sie mit ihrer EU-Arbeitszeitrichtlinie gerade regeln will“, so Peter Götz.
Die rechtlichen Folgen einer falschen Charakterisierung wären, dass die ehrenamtlich Tätigen der freiwilligen Feuerwehren mit einem durchschnittlichen Hauptberuf, der 40 Wochenstunden umfasst, nur noch wenige Stunden pro Woche bei der freiwilligen Feuerwehr Dienst leisten dürften. Dies reiche zwar in der Regel aus, aber in brenzligen Einzelfällen und Einsätzen nicht. Zudem gäbe es Probleme am Hauptarbeitsplatz, wenn ein Arbeitnehmer in der Nacht im Einsatz gewesen wäre: Der Arbeitgeber müsste sich jeden Tag erkundigen, ob der Arbeitnehmer einen Einsatz hatte und wenn ja, ihn bei entsprechender Dauer gegebenenfalls wieder nach Hause schicken. Peter Götz: „Das Ehrenamt ist ein hohes Gut, das nicht beeinträchtigt werden darf.“