Beschluss der Bundesvertreterversammlung auf dem Kongress-kommunal 2013 in Berlin
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze nur eine „wirtschaftlich angemessene Vergütung“ vor. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes und auch die Leitlinien der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes legen fest, dass der sogenannte Ertragswert angesetzt werden soll. Dieses besagt, dass ein Strom- oder Gasnetz nicht mehr kosten soll, als über die Dauer des abzuschließenden Konzessionsvertrages unter Berücksichtigung der Netzentgeltregulierung voraussichtlich erwirtschaftet werden kann. Als Vertragslaufzeit wurde bisher überwiegend das gesetzliche Maximum von 20 Jahren gewählt. Die Konzerne fordern aber häufig den wesentlich höheren Sachzeitwert der Netze. Am Beispiel Berlins zeigt sich, wie weit Sachzeitwert und Ertragswert auseinanderliegen können. Hier schwankt der Preis zwischen 400 Mio. Euro (Ertragswert) und einer Summe von 1 Mrd. Euro (Sachzeitwert).
Lange Rechtsstreitigkeiten verhindern häufig, dass Kommunen die Netze übernehmen wollen, da ihnen das Risiko zu groß ist. In den Jahren 2007 bis 2012 sind mehr als 60 Stadtwerke neu gegründet worden. Um das kommunale Engagement weiter zu erhöhen, fordert die KPV den Deutschen Bundestag auf, den Ertragswert der Netze verpflichtend im Energiewirtschaftsrecht zu verankern.Ein weiteres Regelungsproblem betrifft die Weiterzahlung der Konzessionsabgabe nach Ablauf des Vertrages. In der Praxis kommt es hierbei nicht selten zu langwierigen Verhandlungen, die die 1-Jahres-Frist des § 48 Abs. 4 EnWG überschreiten können, innerhalb derer die Konzessionsabgabe weiterzuzahlen ist. Die KPV fordert die zeitliche Begrenzung zu streichen, um den abgebenden Unternehmen das Druckmittel der Nichtzahlung aus der Hand zu nehmen.