Achtung! Diese Seite dient der Dokumentation und wird seit Oktober 2013 nicht mehr aktualisiert.
© Claudia Paulussen - Fotolia.com
© Claudia Paulussen – Fotolia.com

Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz gegenüber der Presse mitteilt, gilt ab dem 01. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Geburtstag.

„Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den U3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro: Auf Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfallen 4,5805 Milliarden Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen werden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht seit 01. Februar 2013 ein KfW-Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen bereit. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ zur Unterstützung von Tagespflegepersonen sowie die Unterstützung der betrieblichen Kinderbetreuung über Zuschüsse zu den Betriebskosten erhöhen die Bundes-Unterstützung noch einmal deutlich.

Damit ist der Bund in erhebliche Vorleistung gegangen. Die Städte und Gemeinden haben beim Ausbau der Betreuungsplätze bisher große Anstrengungen unternommen, um möglichst viele Plätze zu schaffen.

Das Land Baden-Württemberg ist jetzt aufgefordert, seinen Beitrag zum Ausbau der Kleinkindbetreuung ebenfalls zu erbringen, um sicherzustellen, dass in den Kommunen unserer mittelbadischen Region der Rechts-anspruch auch tatsächlich zum 01. August 2013 gewährleistet werden kann.

Dabei ist wichtig, dass die in öffentlichen Diskussionen immer wieder genannte Betreuungsquote von 39 Prozent keine statische Größe dar-stellt, die jede Kommune erreichen muss. Bei dieser Betreuungsquote handelt es sich um einen mathematischen Durchschnittswert für ganz Deutschland. Auch in meinem Bundestagswahlkreis werden einige Kommunen mit deutlich weniger Betreuungsplätzen alle Ansprüche befriedigen können – andere Kommunen werden deutlich über die  39 Prozent hinausgehen müssen.

Wichtig ist, dass auch bei uns zum 01. August 2013 möglichst alle Eltern, die es wünschen, einen Betreuungsplatz edrhalten. Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat alles getan, um dieses Ziel zu erreichen. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung hat oberste Priorität.“