Trendwende für Kommunen ist geschafft
Am heutigen Mittwoch debattierte der Deutsche Bundestag in einer Generaldebatte den Haushalt 2013. Bundeskanzlerin Angela Merkel erläuterte ihre politischen Ziele und Handlungsfelder. Zu den kommunalrelevanten Aspekten ihrer Politik erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Die konsequent kommunalfreundliche Politik der christlich-liberalen Koalition zahlt sich für die Städte, Gemeinden und Landkreise milliardenschwer aus. Wir haben unser erklärtes Ziel erreicht und die Selbstverwaltungskraft vor Ort umfassend gestärkt.
Die Trendwende für Kommunen ist geschafft. Die kommunale Finanzmisere kann durch Strukturveränderungen dauerhaft überwunden werden. Bereits für das laufende Jahr 2012 wird mit einem Haushaltsüberschuss der Städte, Gemeinden und Kreise von bundesweit rund 2,3 Milliarden Euro gerechnet. Dieser Haushaltsüberschuss wird sich nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis 2016 kontinuierlich auf rund 5,5 Milliarden Euro steigern. Die mittelfristige Projektion der öffentlichen Finanzen weist von 2012 bis einschließlich 2016 Finanzierungssalden der Gemeinden von insgesamt 23 Milliarden Euro auf.
Noch kein Bundeskanzler hat so viel für die Kommunen bewirkt wie Angela Merkel. Die Politik dieser Bundesregierung verdient das Vertrauen der Kommunen und der Menschen vor Ort. Es liegt im ureigenen Interesse der Städte, Gemeinden und Landkreise, dass sich dieser neue Politikstil noch lange fortentwickeln kann.“
Hintergrund:
Die gute Situation der Kommunalfinanzen ist auch auf einen Paradigmenwechsel in der Bundespolitik zurückzuführen, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert und mitgetragen hat.
Zentrale Faktoren sind dabei die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den Sozialausgaben durch den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete Politik der Bundesregierung, deren Erfolg sich auch bei der Entwicklung der kommunalen Gewerbesteuer und dem Anteil an der Einkommensteuer ablesen lässt.
Des Weiteren haben Bundesregierung und Bundestag ihre Verfahrensbestimmungen geändert. Seither können die kommunalen Spitzenverbände bei der Beratung von Gesetzentwürfen, die für sie relevant sind, immer frühzeitig Stellung nehmen.