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Vorbehaltlose Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf ehrenamtliche Hilfsorganisationen gefordert

Die Spitzen der Feuerwehrverbände in Deutschland sehen die Entwarnung der Europäischen Kommission zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie auf das Ehrenamt skeptisch. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass es derzeit keinen Vorschlag gibt, die bestehenden Regeln der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern oder eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden für die freiwilligen Feuerwehren einzuführen. Das ist sehr zu begrüßen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet eine vorbehaltlose Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf die Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtliche Hilfsorganisationen in Deutschland.

Der Deutsche Feuerwehrverband weist zu Recht darauf hin, dass die EU ihr Dementi mit der Empfehlung eines entsprechenden Gesundheitsschutzes sogleich wieder einschränkt. Gerade der Gesundheitsschutz von den Feuerwehren und den beteiligten Aufsichtsbehörden wird in Deutschland seit vielen Jahren umfassend sichergestellt. Die Kommunalpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützen deshalb die Forderung des Deutschen Feuerwehrverbands und sprechen sich gegen eine weitere Regulierung durch die EU auf diesem Gebiet aus.“

 

Hintergrund

Derzeit verhandeln die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände) auf EU-Ebene über eine Überprüfung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis September 2012 dauern.