Kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung bleibt gesichert
Der Vermittlungsausschuss hat gestern mit einer geringfügigen Änderung in Artikel 1, § 17, Absatz 3 den Weg für eine Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes freigemacht. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Endlich ist im Vermittlungsausschuss ein Weg gefunden worden, wie die von der Koalition im Bundestag beschlossene Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt werden kann.
Rosinenpickerei wird weiterhin rechtssicher ausgeschlossen, und die kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung bleibt gesichert. Für die Kommunen war es von Anfang an wichtig, dass es klare Definitionen gibt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger und die Entsorgungssicherheit zu gefährden.
Aus kommunalpolitischer Sicht muss das gute Gesetz jetzt zügig in Kraft treten. Die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger brauchen ebenso Rechtssicherheit wie die von ihnen beauftragte Dritten.“