Verbesserung des sogenannten „Feuerwehrführerscheins“
In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des sogenannten „Feuerwehrführerscheins“. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Unnötige bürokratische Hürden werden beseitigt und die Einsatzfähigkeit freiwilliger Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes umfassend erhöht. Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes sind davon bundesweit rund 16.000 Fahrzeuge betroffen.
Der Gesetzentwurf der unionsgeführten Bundesregierung stärkt das ehrenamtliche Engagement der freiwilligen Helfer bei den Feuerwehren, Rettungsdiensten, des technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. CDU, CSU und FDP wollen Rechtssicherheit für die ehrenamtlichen Einsatzfahrer herstellen und dabei die Kommunen möglichst wenig belasten.
Wichtig ist, dass die Hilfsorganisationen neben der internen Einweisung auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t durchführen können. Für die betroffenen freiwilligen Fahrer eröffnet sich so ein effektives und trotzdem einfaches Verfahren. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können die ermächtigten Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse selbst ausgestalten.“