350 Millionen Euro bis 2015
Die KfW hat zum 1. Februar 2013 ein neues Förderprogramm für Kommunen gestartet. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Mit diesem Förderprogramm stockt die Bundesregierung ihre Unterstützung für Kommunen bei der Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige nochmals deutlich auf und schafft Planungssicherheit.
In Verbindung mit den am 31. Januar 2013 beschlossenen weiteren Fördermitteln in Höhe von 580,5 Millionen Euro wird der Bund seiner Verantwortung für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren voll gerecht. Jetzt sind die Länder und Kommunen am Zug, die Mittel schnellstmöglich abzurufen und die Betreuungsmöglichkeiten vor Ort sicherzustellen.“
Hintergrund
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat über die KfW zum 1. Februar 2013 ein neues Förderprogramm gestartet. Bis zum Jahr 2015 stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung für Kredite an kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Unternehmen und Privatpersonen mit kommunalem Bezug. Ziel ist die zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau bzw. zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Gefördert werden Investitionen für Neubau/Sanierung von Gebäuden, die zur Kinderbetreuung dienen. Dabei können bis zu 50.000 Euro pro neu geschaffenem und bis zu 12.000 Euro pro gesichertem Betreuungsplatz beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen im Internet unter www.kfw.de/inlandsfoerderung.