Mit der schrittweisen Übernahme der Altersgrundsicherung (SGB XII) durch den Bund werden die Kommunen von enormen Kosten entlastet
Die Kommunen begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zu den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger und zum Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder. Für die Kommunen steht dabei die schrittweise Übernahme der Altersgrundsicherung (SGB XII) durch den Bund im Vordergrund. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Mit der schrittweisen Übernahme der Altersgrundsicherung (SGB XII) durch den Bund werden die Kommunen von enormen Kosten entlastet, die aufgrund der demografischen Entwicklung immer stärker aufwachsen. Die jetzt auf Vorschlag der unionsgeführten Bundesregierung vereinbarte Kostenübernahme ist ein Befreiungsschlag vor allem zugunsten der strukturell armen Städte, Gemeinden und Kreise in Deutschland. Konkret ergibt sich daraus allein bis 2015 eine Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland in Höhe von 12,2 Milliarden Euro.
Rot-Grün hatte die Altersgrundsicherung eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten dieser Grundsicherung seit ihrer Einführung im Jahr 2003 verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich 3,9 Milliarden Euro, mit anhaltend steigender Tendenz. Endlich wird dieser kommunalfeindliche Akt der Schröder-Regierung durch die christlich-liberale Politik der Regierung Merkel beendet. Ab 2015 werden die Kosten Jahr für Jahr zu 100 Prozent vom Bund getragen werden.“