Götz: „Unser Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich bei uns im Landkreis Rastatt niederzulassen.“
Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in der Gemeinde woh-nen müssen, in der sie ihre Praxis haben. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.
„Dieses Gesetz wird auch spürbare Verbesserungen für die Patienten bringen“, so Götz gegenüber der Presse. Dazu gehören u.a. die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.