Das Bundesverkehrsministerium drängt weiter auf eine Reduzierung der vom Straßenverkehr ausgehenden Lärmbelastung. Das hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheurer in seiner Antwort an Peter Götz mitgeteilt. Der mittelbadische CDU-Bundestagsabgeordnete hatte sich an das Ministerium mit der erneuten Bitte gewandt, Loffenau im Kampf gegen Motorradlärm auf der L 564 zu unterstützen. Der Gemeinderat des staatlich anerkannten Erholungsortes hatte vor fast zwei Jahren in einer Resolution „rechtliche, technische und ordnungspolitische Lösungen“ angemahnt, um Bewohner und Gäste besser vor Motorradlärm zu schützen.
Bürgermeister Erich Steigerwald hat das Problem beim Bundesverkehrsministerium zwischenzeitlich erneut zur Sprache gebracht und an die „Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle gesundheitlicher Lärmbelastung durch Motorlärm“ vom 12. Oktober 2012 erinnert. Darin wird auf die unzureichenden Genehmigungsvorschriften zur Lärmminderung neuer Krafträder verwiesen, die so wörtlich „nur ein geringes Spektrum des möglichen und üblichen Fahrbetriebs“ umfassen. Der Bundesrat hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der EU–Kommission für eine Absenkung der Geräuschgrenzwerte, vor allem für Motorräder, einzusetzen. Gleichzeitig sei dafür zu sorgen, dass die Messverfahren zur Bewertung von Motorrad- Geräuschemissionen künftig die „gesamte Nutzungspraxis“ abdecken.
Wie der Parlamentarische Staatssekretär Scheurer nun in seiner Antwort an Götz betont, habe sich Deutschland in den zurückliegenden beiden Jahren auf EU-Ebene aktiv für eine umgehende Verschärfung der Grenzwerte und ein verbessertes Messverfahren engagiert. Ziel sei es, eine neue praxisgerechtere Messmethode (volllastbeschleunigte und geschwindigkeitskonstante Vorbeifahrt) festzulegen und das maximale Fahrgeräusch beispielsweise für leistungsstarke Motorräder von derzeit 80 auf 77 dB(A) zu reduzieren. Daneben seien unter anderem „manipulationserschwerende Maßnahmen“ geplant. Scheurer ist zuversichtlich, dass die entsprechenden Neuregelungen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten können.