Durch die Versteigerung der Frequenzen 790-862 Megahertz durch die Bundesnetzagentur zum Zweck des bundesweiten Aufbaus des Breitbandnetzes müssen die bisherigen Nutzer auf andere Frequenzbereiche ausweichen. Bislang genutzte Geräte sind für diese Bereiche nicht mehr einsetzbar. Peter Götz, MdB, hatte sich in den vergangenen Wochen auf Bitten von Bürgermeister Werner Happold und Pfarrer Erich Penka sowie des geschäftsführenden Vorstandes Werner Sachsenmaier mit Nachdruck für eine Änderung der bisherigen Vereinbarung stark gemacht, da das ursprüngliche Erstattungsverfahren eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Mikrofonanlagenbetreibern vorsah. Amateurbühnen sowie die Ötigheimer Volksschauspiele wären hierdurch ungleich hoch mit Kosten belastet, welche ohne Erstattungsmöglichkeiten unter Umständen sogar zur Schließung einiger Bühnen geführt hätte. In der aktuellen Vereinbarung wurden günstige Sonderregelungen für alle Betroffenen beschlossen.