„Der Bund ist bereit, bis zum Jahr 2020 Kosten der Kommunen in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliarden Euro zu übernehmen. Die Summe setzt sich zusammen aus dem bereits beschlossenen Bildungspaket, dem heute vorliegenden Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen – zunächst für das Jahr 2012 – und dem noch ausstehenden Folgegesetz für die Jahre ab 2013. In der Summe ist dies die größte Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise seit Bestehen der Bundesrepublik“, so Götz in der Debatte über das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen.
In konkreten Zahlen bedeutet dies für den Landkreis Rastatt eine Kostenerstattung in 2012 von 2,1 Millionen, in 2013 von 4,3 Millionen und in 2014 von 6,7 Millionen Euro. Götz betonte: „Das ist viel Geld, mit dem Kostensteigerungen bei anderen Sozialausgaben aufgefangen und die Kreisumlage zumindest stabil gehalten – wenn nicht gar gesenkt – werden können.“