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Kinderlärm kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen 

Heute hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einstimmig zugestimmt. Das ist auch ein gutes Signal für die vom Bundesministerium beabsichtigte Änderung der Baunutzungsverordnung. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Das unterstützt die Städte und Gemeinden bei dem von der Bundesregierung geförderten Ausbau der Kinderbetreuung.

Eine zusätzliche Weichenstellung für mehr Kinderbetreuung vor Ort ist die im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kitas in sogenannten reinen Wohngebieten. Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die Baunutzungsverordnung entsprechend ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann.“

 

Hintergrund

CDU, CSU und FDP haben bereits im Koalitionsvertrag klargestellt, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben darf. Mit der anstehenden Privilegierung von Kinderlärm im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt ein wichtiger Schritt.