Die geplante Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes privilegiert Kinderlärm. Flankierend beabsichtigt das Bundesbauministerium die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass in reinen Wohngebieten entsprechend große Kindertageseinrichtungen generell zulässig sind. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Das haben CDU, CSU und FDP bereits im Koalitionsvertrag klargestellt. Mit der geplanten Privilegierung von Kinderlärm im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt ein erster wichtiger Schritt.
Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Das ist eine wichtige Weichenstellung für den Ausbau der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden vor Ort.
Von besonderer Bedeutung für den Ausbau der Kinderbetreuung in den Kommunen ist die zusätzlich im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten. Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die entsprechend Baunutzungsverordnung ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren für die Bauplanungsrechtsnovelle wird noch in diesem Jahr eingeleitet.“
Hintergrund
In jüngerer Zeit hat es wegen des Lärms von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen verschiedene Klagen gegeben, die in der öffentlichen Diskussion mit der Frage nach einer kinderfreundlichen Gesellschaft aufgegriffen worden sind. Der Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts ist offensichtlich. Ziel ist, den von solchen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren und ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.
Am 16. Februar 2011 beschloss das Kabinett den vom BMU vorgeschlagenen „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms“. Der Entwurf wird parallel von den Koalitionsfraktionen eingebracht. Die erste Lesung im Bundestag soll bereits am Donnerstag, 24. Februar 2011, erfolgen.
Aufgrund dieser Regelung ergibt sich eine Ausstrahlung auf das zivile Nachbarschaftsrecht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Lärm im Regelfall auch keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke darstellt.
Es ist ferner beabsichtigt, im Rahmen der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle die Baunutzungsverordnung mit dem Ziel zu ändern, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist, generell zuzulassen. Dazu plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, eine generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten durch eine Änderung des § 3 der Baunutzungsverordnung vorzuschlagen. Das Gesetzgebungsverfahren wird gründlich durch Expertengespräche und Beteiligung der betroffenen Fachöffentlichkeit vorbereitet.